Für Verteidiger Jendricke ist die Höhe der Strafe ein Brett, wie er wörtlich gegenüber OTV sagte. Er wolle jetzt die Urteilsbegründung abwarten und dann in Revision gehen. Für die Verteidigung sei es auf alle Fälle kein versuchter Mord gewesen.
Vorsitzender Richter Dr. Stefan Täschner wertete den Vorfall in seiner Urteilsbegründung als versuchten Mord in einem Fall und nicht in 3 Fällen, wie es in der Anklageschrift geschrieben steht. Der Angeklagte sei vor einem Dönerladen in Schwandorf gezielt in die Gruppe von 3 Männern gefahren – aus Missgunst und Eifersucht. Es sei dem reinen Zufall zu verdanken, dass einer der Männer noch lebt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(tb)