Do., 28.09.2023 , 14:53 Uhr

Weiden

Urteil im Schleuserprozess

Im Weidener Schleuserprozess ist das Urteil gefallen. Der ukrainische Bauarbeiter (33) muss demnach für vier Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Mann wurde für schuldig befunden des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in neun Fällen. Ursprünglich hatte Staatsanwalt Wolfgang Voit 13 Fälle angeklagt, doch vier Fälle wurden eingestellt. Staatsanwalt Wolfgang Voit hatte vier Jahre sechs Monate beantragt und Verteidiger Dominic Kriegel drei Jahre sechs Monate – wegen minderschwerer Fälle.

Die Erste Strafkammer des Weidener Landgerichts unter Vorsitz von Richter Peter Werner hielt dem Ukrainer zugute, dass er kooperati war und Schleusungen freimütig gestanden hat. Allerdings erkannte das Gericht anders als die Verteidigung keinen minderschweren Fall, vor allem angesichts der Anzahl der geschleusten Personen sowie angesichts des sehr professionellen Vorgehens der Organisation um den Angeklagten, wie Landgerichtssprecher Matthias Bauer erklärte. Die Strafkammer habe aber gewürdigt, dass der Angeklagte nicht selbst als Organisator der Schleusungen aufgetreten ist, sondern vielmehr als Schleusungs- und Abdeckfahrer, der von einer übergeordneten Person die Aufträge und Anweisungen erhalten hat.

Die Anklage ging von knapp 70 geschleusten illegalen Migranten aus. Syrer, Libanesen, Inder und andere Nationalitäten seien über Polen und Tschechien nach Deutschland geschleust worden, zum Beispiel über Waidhaus. Der Ukrainer ist bei einer der Fahrten vor einem Jahr auf frischer Tat ertappt worden.

(gb)

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