Di., 11.06.2024 , 15:59 Uhr

Weiden

Vergewaltigung im Max-Reger-Park – Prozessauftakt

Er soll eine 22-Jährige morgens um vier Uhr im Max-Reger-Park in Weiden vergewaltigt haben. Seit heute steht ein 34-jähriger Syrer vor dem Landgericht Weiden.

Auftakt zum Prozess gegen Mohammad D. Der Syrer soll im Oktober des vergangenen Jahres um vier Uhr morgens eine 22-jährige Frau im Max-Reger-Park vergewaltigt haben, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Tat vorausgegangen sei ein Besuch der Diskothek Hashtag. Draußen sei dem damals 33-Jährigen die Frau aufgefallen, woraufhin er mit ihr in den Park ging, um eine Zigarette zu rauchen. Als die Frau zurück ins Hashtag wollte, soll er sie geküsst, zu Boden gerungen und vergewaltigt haben.

Festnahme noch in der Nacht

Die Geschädigte wurde damals von Bekannten im Park auf einer Parkbank gefunden. Sichtbar mitgenommen gab sie zu verstehen vergewaltigt worden zu sein. Wer der Täter war, wurde klar, als die Gruppe sein Handy direkt am Tatort fanden und er selbst mit Freunden darauf anrief, um es wiederzufinden. Nachdem die 22-Jährige ihn erkannt hatte, setzten sich Freunde an seine Fersen, stellten ihn auf der Flucht und übergaben ihn der Polizei.

Nach acht Monaten Untersuchungshaft wurde nun der Prozess gegen Mohammad D. vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Weiden eröffnet. Dieser nahm die Verlesung der Anklageschrift und auch den Rest des Prozesses ausdruckslos, mit gesenktem Kopf auf. Verteidiger Matthias Haberl bat direkt um ein Rechtsgespräch mit Staatsanwalt Matthias Biehler und der Strafkammer. Im Anschluss stand ein Deal: Mohammad D. legte ein umfassendes Geständnis ab und ersparte der Geschädigten somit eine Aussage vor Gericht, dafür stellte die Kammer ein Strafmaß von sechs bis sieben Jahren in Aussicht.

Durch das Geständnis konnten einige Zeugen wieder abbestellt werden. Andere jedoch wurden trotzdem zur Aussage gebeten, wie einige Bekannte der Geschädigten, die den Ablauf des Abends bestätigten. Landgerichtsarzt und Gutachter Dr. Bruno Rieder schloss eine Minderung der Schuldfähigkeit aus, auch wenn der Angeklagte Alkohol konsumiert hatte. Die Fortsetzung des Prozesses ist für Donnerstag geplant. Dann kann auch mit einem Urteil gerechnet werden.

(pg)

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