Ob gegen die Einbahnstraße, ohne Licht oder alkoholisiert – viele der Auto- und Fahrradfahrer die gestern das Bergfest in Amberg verließen, bekamen Probleme mit der Polizei. Diese hatte die Kontrollen zwar angekündigt, trotzdem mussten insgesamt 50 Verwarnungen erteilt werden. Auch Radfahrer mit um die 1 Promille ließen sich nicht von ihrer Fahrt abhalten, die gesetzliche Promillegrenze liege ja schließlich bei 1,6. Dass es für das Fahren entgegen der Einbahnstraße 20€ Verwarngeld zu zahlen galt, freute die wenigsten. Auch einige Autofahrer missachteten die Verkehrsregelung und wurden mit 50€ zur Kasse gebeten.
Auf einen Kümmersbrucker PKW-Fahrer kommt ein weit höheres Bußgeld zu. Er hielt sich zwar an die Verkehrsführung, hatte aber zu viel Alkohol getrunken.
Die Polizeiinspektion Amberg spricht von einem zwiegespaltenen Resümee. Auf der einen Seite stehen die vielen sichtbaren Gefahren für den Straßenverkehr, auf der anderen Seite die vielen Besucher und Freuden des Bergfestes und, dass es bisher noch keine nennenswerten Polizeieinsätze nötig waren.
Trotzdem wird zur Mitte des Festes nochmal auf das Thema Alkohol hingewiesen:
Es wird an die Vernunft aller Bergfestbesucher (Mariahilfbergfest Amberg, 24.06. – 02.07.2023) appelliert, die das Fest insbesondere mit dem Rad besuchen. 1,6 Promille sind schnell erreicht. Diese Promillegrenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit gilt auf dem Rad. Im Gegensatz zum Kraftfahrzeuglenker (0,5 Promille) stellt dies aber keinen Freifahrtschein dar. Kommt es zum Unfall gilt auch hier die Grenze von 0,3 Promille. Die Polizei wird auch weiterhin präsent auf und um den Mariahilfberg sein.
Der zusätzliche Hinweis, dass an Fahrzeugen spätestens bei eintretender Dämmerung das Licht eingeschaltet werden muss, ist obligatorisch.
(pg)