Di., 09.04.2024 , 15:21 Uhr

Amberg

Totschlagsprozess-Prozess: Ist der Angeklagte schuldfähig?

Heute Morgen begann der Prozess um einen jungen Mann aus Schwandorf, er soll seine Mutter mit Messerstichen verletzt haben und steht jetzt wegen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Dabei geht es aber gar nicht um eine Gefängnisstrafe.

Der Beschuldigte erscheint ruhig den ganzen Prozess über, seine Blicke recht eintönig, seiner Familie lächelt er zu. Die Ermittlungsbehörde hatte eine sogenannte Antragsschrift eingereicht und damit einen Prozess veranlasst. Ein junger Mann soll im Oktober vergangenen Jahres seiner Mutter mindestens viermal in den Oberkörper gestochen haben. Jetzt muss das Landgericht Amberg in einem Sicherungsverfahren entscheiden was mit dem Mann passiert. Laut Staatsanwaltschaft steht fest, er hat eine krankhaft seelische Störung und sei deshalb nicht in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Deswegen sei der Mann gefährlich für die Allgemeinheit.

Ein Zeuge – ein Notfallsanitäter – er und ein Kollege seien zum Tatzeitpunkt in die Schwandorfer Wohnung gerufen worden. Grund: Ein Patient lege bewusstlos im Treppenhaus. Vor Ort stand der Beschuldigte auf der Treppe, der Zeuge beschreibt den Beschuldigten als extremst nervös. Der Mann langte den Notfallsanitäter zudem öfter ins Gesicht.  Die Mutter und die Schwester erwähnten, dass der Beschuldigte Drogen konsumiert habe. Die Mutter sprach kaum Deutsch und wollte trotz mehrfachen Bittens des Sanitäters die Wohnung nicht verlassen. Die Schwester blieb außerhalb der Wohnungstür.

Die Situation eskalierte dann direkt in der Wohnung. Der Beschuldigte saß auf dem Sofa und nahm ein Buttermesser, das auf dem Tisch lag, in die Hand. Der Notfallsanitäter befürchtete, dass der Beschuldigte sich selbst verletzen wollte, und bat seinen Kollegen, die Polizei zu rufen. Während die Polizei auf dem Weg war, griff der Beschuldigte seine Mutter an, die im schmalen Gang nicht ausweichen konnte und zuvor versucht hatte, ihren Sohn zu beruhigen. Der Beschuldigte versuchte auch den Sanitäter zu verletzen, dieser konnte jedoch ausweichen. Danach wandte sich der Beschuldigte erneut der Mutter zu. Der Sanitäter konnte in diesem Moment den Beschuldigten von hinten zu Boden bringen, um eventuell weitere Übergriffe zu verhindern. Dabei verletzte sich der Beschuldigte beim Fall an der Hand mit dem Messer. Die Polizei nahm den Mann trotz seines zappeligen Widerstandes fest.

Die Mutter hatte oberflächliche Verletzungen erlitten und wollte nicht weiter behandelt werden. Weder die Mutter noch die Schwester sind berufstätig. Sie machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Als Zeugen waren auch die vier Polizeibeamten geladen, die mit zwei Streifenwagen zur Wohnung gekommen waren. Diese beteuerten, der Beschuldigte sei schon zuvor polizeibekannt gewesen, er sei schon öfter auffällig geworden und habe die Mutter schon einmal mit einem Messer bedroht. Der Grund dafür sei gewesen, dass die Mutter ihn damals gebeten hatte, Zigaretten und Alkohol zu besorgen.

Im heutigen Gerichtsprozess, der den Vorfall im vergangenen Oktober behandelt, beschrieben auch die Beamten die damalige Situation. Die Beamten vor Ort nahmen Schreie wahr und fanden den Mann am Boden liegend, von den Sanitätern gesichert, mit einem blutigen Handtuch in der Hand. Der Beschuldigte versteckte die Hand unter sich, die Polizeibeamten konnten mit Gewalt und zwei Schlägen in die Rippen die Hand des Mannes hervorholen. Es war notwendig zu kontrollieren, ob der Mann, der um sich schlug und zappelte, kein Messer mehr in der Hand hatte. Der Mann beruhigte sich nicht und wollte nicht mit den Polizeibeamten mitgehen. Laut mehreren Zeugenaussagen musste er vom Treppenhaus zum Polizeiauto getragen werden. Anschließend wurde er ins Krankenhaus gebracht, wo seine Wunde behandelt wurde. Gegenüber einem Polizeibeamten gab der Beschuldigte außerdem an, Crystal Meth in einer Cola-Vodka-Mischung zu sich genommen zu haben. Weitere Prozesstage sind für den 24. und 30. April angesetzt.

(ls)

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