Di., 30.04.2024 , 12:55 Uhr

Waidhaus

Vier Haftbefehle und ein „dicker Fisch“ – Bundespolizei Waidhaus vollstreckt Haftbefehle

In den vergangenen fünf Tagen (25. – 30. April) konnten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus erneut fünf gesuchte Straftäter aus dem Verkehr ziehen. Darunter war auch ein „professioneller Räuber“. Für zwei der per Haftbefehl gesuchten Männer endete die Reise in der Justizvollzugsanstalt.

Ein „dicker Fisch“ ging den Beamten bereits am Donnerstag ins Netz. Das Amtsgericht Köln erließ gegen den 30-jährigen Rumänen wegen Fluchtgefahr einen Untersuchungshaftbefehl. Das Gericht sah ihn als dringend tatverdächtig an in elf Fällen in der fortgesetzten Begehung von Raub und Diebstahl in einer Bande mitgewirkt zu haben. Dabei soll er Kupfer, Blei, Stromkabel, Arbeitsmaschinen und 77 Reifen-Komplettsätze im Wert von ca. 370.000 Euro gestohlen haben. Der 30-Jährige wurde noch vor Ort festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt.
Am Samstag haben die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus gleich drei gesuchte Straftäter geschnappt. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte das Amtsgericht Wuppertal im Januar 2018 einen 35-jährigen Bulgaren zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

Nur kurze Zeit später war es ein 36-jähriger Rumäne der im Fahndungsnetz an der A6 hängen blieb. Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus hatten den Osteuropäer im März 2022 mit einem verbotenen Springmesser erwischt und erstatteten Strafanzeige. Das Amtsgericht Weiden nahm dies zum Anlass den 36-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zu verurteilen. Da er seine Justizschulden bis dato nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Weiden Haftbefehl gegen den Bulgaren. Er zückte bereitwillig seine Geldbörse und bezahlte seine offene Justizrechnung. Der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe konnte er somit entgehen und weiterreisen.

Auch ein 44-jähriger Rumäne bezahlte seine Justizschulden in Höhe von 2.000 Euro und verblieb deswegen auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte ihn im September 2022 wegen Straßenverkehrsgefährdung zu der Geldstrafe. Der daraus resultierende Haftbefehl kann nun ad acta gelegt werden.
In der Nacht auf Dienstag erwischten die Beamten einen weiteren Verkehrssünder. Der 35-jährige Spanier hatte Justizschulden in Höhe von 700 Euro zu begleichen. Das Amtsgericht Bad Kissingen verurteilte ihn im Juli 2023 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe konnte der 35-Jährige jedoch entgehen. Er bezahlte seien Justizschulden und konnte weiterreisen.

(Pressemeldung Bundespolizei Waidhaus)

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