Do, 07.03.2024 , 15:53 Uhr

Hof

Vierter Tag im Prozess um Lenas Tod

Der aufsehenerregende Prozess um das Schicksal der zehnjährigen Lena aus dem Landkreis Tirschenreuth geht zu Ende. Am 20.März soll das Urteil fallen

Plädoyers im Prozess um Lenas Tod

Die Beweisaufnahme ist geschlossen, die Plädoyers sind gesprochen. Wie gestern berichtet, ist die Verhandlung um die Vergewaltigung und den Tod der zehnjähriger Lena vor dem Landgericht in Hof mit den Strafanträgen abgeschlossen worden. Zwischen sechs und 15 Jahren Gefängnis sind für den 26-jährigen Angeklagten Daniel T. gefordert.
Er soll Lena vor einem Jahr als Einbrecher in dem Kinderheim sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Mit dem anschließenden Tod der Zehnjährigen aus dem Landkreis Tirschenreuth habe er nach eigenen Angaben nichts zu tun.
Auch die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer davon aus. Sie forderte eine Verurteilung wegen Diebstahls, Einbruchdiebstahls, sexuellen Missbrauchs, schweren sexuellen Missbrauchs, vorsätzlicher Körperverletzung und Vergewaltigung eine Strafe von zehn Jahren Gefängnis.
Ein Zusammenhang mit der Tötung durch den damals elfjährigen Heim-Mitbewohner sei nicht nachzuweisen.
Die Anwältin von Lenas Mutter, Martina Fuchs-Andonie, forderte die die höchstmögliche Ahndung, nämlich 15 Jahre Gefängnis.
Denn das wichtigste sei zum Schutz anderer Kinder, eine Wiederholungsgefahr zu vermeiden. Ähnlich argumentierte auch der Anwalt des heute zwölfjährigen Jungen, der Lena damals erdrosselt hat, nach seinen Angaben auf Anweisung des Angeklagten. Rechtsanwalt Michael Hasslacher forderte „ein gerechtes Urteil“, regte aber an, eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt zu prüfen. Das heißt, das Verhalten des Angeklagten im Gefängnis genau zu beobachten und bei sexuellen Auffälligkeiten den Angeklagten zusätzlich zur Strafe wegzusperren.
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt, Maximilian Siller, forderte sechs Jahre Gefängnis für seinen Mandanten. Er betonte, der Mann habe mit der Tötung Lenas nichts zu tun.
Der ansonsten schweigsame Angeklagte hatte heute das Schlusswort dazu genutzt, um sich zu entschuldigen. Er sagte wörtlich: „Es tut mir wirklich leid“
(gb)

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