Do., 26.01.2023 , 13:07 Uhr

Gesundheitstipp

Von der Medikamenten-Zuzahlung befreien lassen?

Wer nach einem Arztbesuch sein Rezept bei der Apotheke einlösen möchte, muss für viele Medikamente eine Zuzahlung leisten. Unter bestimmten Bedingungen kann man sich hiervon aber befreien lassen.

Wer gesetzlich krankenversichert ist und nach einem Arztbesuch mit einem Rezept zur Apotheke kommt, muss für Arzneimittel oftmals eine Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro leisten. Wenn Menschen häufig
Medikamente einnehmen müssen, beispielsweise bei chronischen Erkrankungen, oder ein geringes Einkommen haben, dann können sie sich von der Zuzahlung zu Medikamenten befreien lassen.

Pro Kalenderjahr müssen höchstens Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen geleistet werden. Sollte ein Familienmitglied im Haushalt an einer chronischen Erkrankung leiden, reduziert sich die Zuzahlungsgrenze auf ein Prozent der Familieneinnahmen. Die Apotheken profitieren übrigens nicht von der Zuzahlung, für sie ist es ein erhöhter bürokratischer Aufwand.

Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag übrigens generell von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit. Doch nicht bei allen Medikamenten greift die Zuzahlungsbefreiung. Werden bei einzelnen Präparaten sogenannte Festbeträge überschritten, muss der Patient für die Mehrkosten aufkommen.

Bei Fragen zur Zuzahlungsbefreiung können sich Patienten an ihre Krankenkasse wenden.

(exb)

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