Sa., 31.12.2022 , 09:39 Uhr

Oberpfalz

Vorsicht bei Feuerwerk, Raketen und Böllern

Nach zwei Jahren Feuerwerksverbot ist die Vorfreude bei einigen auf ein fulminantes Feuerwerk zum Jahreswechsel groß. Damit dieser aber auch für alle – egal, ob aktiver „Feuerwerker“ oder Zuschauer – ohne Unfälle verläuft, ist Vorsicht geboten.

„Das Ganze ist alles andere als ungefährlich“, betont Florian Schmid, Leiter des Dezernats 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen am Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung der Oberpfalz. Damit die gute Partylaune nicht durch Unfälle zerstört wird, sollte man darauf achten, dass die pyrotechnischen Gegenstände zugelassen und geprüft wurden. „In Deutschland dürfen nur pyrotechnische Gegenstände mit einer Registriernummer wie zum Beispiel 0589-F2-008 verkauft werden“, weiß Schmid. Sie setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: einer vierstelligen Nummer der Benannten Stelle für die Baumusterprüfung (z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und- Prüfung, kurz BAM), der Kategorie (F2 – Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr), in der der Feuerwerkskörper vom Hersteller klassifiziert wurde, sowie einer laufenden Nummer. Des Weiteren müssen die CE-Kennzeichnung mit Angabe der Prüfstelle zur Konformitätsbewertung (z.B. 0589 für die BAM), Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache abgefasst sein.

Zur höchsten Vorsicht mahnt der Experte des Gewerbeaufsichtsamts beim Besuch der vielfältigen Märkte der tschechischen Grenzstädte: „Hier werden zum Teil fast identisch aussehende Feuerwerkskörper zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen angeboten. Doch dabei handelt es sich meist um nicht überwachte Grau- oder Billigimporte oder um die in Deutschland erlaubnispflichtige Kategorie von F3 oder F4-Feuerwerksartikeln, also Feuerwerksartikel die eine mittlere bzw. große Gefahr darstellen.“ Auch werden teilweise gefälschte F2-Feuerwerksartikel angeboten, die für den Laien nicht von den korrekt in Verkehr gebrachten Feuerwerkskörpern zu unterscheiden sind.

Also Achtung! Denn wird bei Kontrollen festgestellt, dass mitgeführte pyrotechnische Gegenstände nicht zugelassen oder nicht gekennzeichnet sind, wird gegen den Besitzer bzw. die Besitzerin ein Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet. „Die pyrotechnischen Gegenstände werden beschlagnahmt und nach Abschluss des Verfahrens einer sicheren Vernichtung zugeführt“, so Schmid.

Auf den Betroffenen kommen in Folge empfindliche Geldstrafen oder Bußgelder zu, zudem hat er in der Regel die Kosten für die Entsorgung zu tragen. „Die vermeintlichen Schnäppchen werden so schnell zu kostenintensiven Spaßverderbern“, so Schmid.

Finger weg auch von selbstgefertigtem oder zusammengemischtem „Feuerwerk, warnt der Experte der Gewerbeaufsicht. Schmid: „Es entspricht nicht den üblichen Qualitätsanforderungen, denn es ist nicht handhabungssicher, sondern instabil und sehr sensibel. Eine Explosion derartiger Böller im Nahbereich von Personen kann zu schwersten Verletzungen führen.“

Tipps vom Profi für ein gelungenes Feuerwerk

Wenn Sie das alles beachten, dann steht einem gelungenen Silvesterfeuerwerk nichts mehr im Weg!

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