Mi., 01.04.2026 , 16:33 Uhr

Altendorf

Wahl gewonnen, Amt verboten: Warum Tanja Schlehuber nicht in den Gemeinderat einziehen darf

Tanja Schlehuber darf nicht in den Gemeinderat in Altendorf bei Nabburg, obwohl sie bei der Wahl das zweitbeste Ergebnis der CSU hatte. Der Grund: Sie leitet den Kindergarten St. Andreas und ist damit Angestellte der Gemeinde. Auf dem Wahlzettel war eine mögliche Amtshinderung nicht vermerkt – viele Wähler zeigten sich irritiert.

Tanja Schlehuber erhielt bei der Gemeinderatswahl deutlich mehr als 100 Stimmen Vorsprung vor ihrem Nachrücker. Viele Bürgerinnen und Bürger reagierten später enttäuscht: Einige sagten, sie hätten möglicherweise anders gewählt, wenn ihnen die rechtliche Situation vorher bekannt gewesen wäre.

Das Problem

Schlehuber selbst wusste zwar von der Problematik, doch die Gesetzeslage ist alles andere als eindeutig. Grundsätzlich darf sich jede und jeder zur Wahl stellen. Allerdings gilt: Ehrenamtliche Gemeinderäte dürfen nicht gleichzeitig Arbeitnehmer der Gemeinde sein – es sei denn, sie üben überwiegend körperliche Tätigkeiten aus. Für Erzieherinnen und Erzieher ist im Gesetz klar beschrieben, dass sie dieses Amt nicht ausüben dürfen. Gleichzeitig räumt das Gesetz dem Wahlausschuss aber die Möglichkeit ein, im Einzelfall zu entscheiden.

Der Fall

Tanja Schlehuber wollte diese Grauzone nutzen. Sie sagt, sie habe es unbedingt versuchen wollen weil sie in der Gemeinde mitwirken will. Also ließ sie sich aufstellen – mit Erfolg an der Wahlurne, aber ohne Erfolg im Wahlausschuss. Dieser lehnte sie letztlich ab. Wäre er zu einem anderen Ergebnis gekommen, wäre die Wahlaufsichtsbehörde, also das Landratsamt, eingeschritten. Hans Prechtl vom Landratsamt Schwandorf erklärt, dass es sich in diesem Fall um einen klaren Gesetzesverstoß gehandelt hätte. Er verdeutlicht dies anhand eines Beispiels aus dem Bauhof: Dort gibt es sowohl Arbeiter, die körperlich tätig sind, als auch Angestellte, die aufgrund ihrer Qualifikation nicht unter die Ausnahmeregelung fallen.

Stimmen verschenkt?

Ob es sinnvoll ist, dass Kandidatinnen und Kandidaten antreten dürfen, obwohl erst nach der Wahl geprüft wird, ob ein Amtshindernis besteht, könne die Verwaltung nicht beurteilen, sagt Thomas Prey, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg. Die Behörden müssten schlicht die Gesetze anwenden. Die Stimmen gehen dennoch an die CSU-Liste. Auch eine Kennzeichnung auf dem Wahlzettel über mögliche Hinderungsgründe sei gesetzlich nicht vorgesehen. Im Fall Altendorf könne es nur weitergehen, wenn Schlehuber rechtliche Schritte einleiten würde – theoretisch könnte der Fall also vor Gericht landen.

Tanjas Fazit

Für Tanja Schlehuber selbst steht jedoch fest: Sie verzichtet auf den Gemeinderat und bleibt im Kindergarten. Damit bleibt es beim Nein – sie darf nicht in das Gremium einziehen. Trotzdem zieht sie ein positives Fazit: Sie konzentriert sich weiter auf ihre Arbeit im Kindergarten. Und das, so lässt sich vermuten, dürfte viele Bürgerinnen und Bürger freuen.

(ls)

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