Mo., 08.06.2020 , 16:29 Uhr

Weiden: Auftakt Totschlagsprozess – Mutter soll Stiefsohn erwürgt haben

Eine 26-Jährige soll Anfang November 2019 ihren 4-jährigen Stiefsohn getötet haben. Seit heute muss sie sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten.

Die Angeklagte lebte mit ihrem Mann, seinen drei Kindern und einem gemeinsamen Baby in Eschenbach in der Oberpfalz. Bis zur Nacht vom 03. Auf den 04. November 2019. In eben jener Nacht soll sie ihren 4-jährigen Stiefsohn erwürgt haben. Die Angeklagte bestritt diese Vorwürfe heute. Sie habe den Jungen nicht getötet, sondern ihn bereits leblos in seinem Zimmer gefunden. Die Verteidigung betonte, dass die Verletzungen an Mund, Nase und Hals, aufgrund derer ein Gewaltverberbrechen in Betracht gezogen werde, auch bei der durchgeführten Reanimation entstanden sein können. Das gelte es jetzt in der Beweisaufnahme herauszufinden.

Wie die Angeklagte heute schilderte, hätten Sie und ihr Mann sich schon länger Sorgen um den 4-Jährigen gemacht. Er sei sehr oft müde, schlapp und appetitlos gewesen. Ein Arzttermin sei deshalb schon lange im Vorfeld der Todesnacht für den 04. November 2019 vereinbart gewesen.

Zudem schilderte die 26-Jährige den Tagesablauf des 03. Novembers 2019 ausführlich. Ein normaler Sonntag sei es gewesen. Allerdings sei der 4-jährige Stiefsohn im Laufe des Tages die Treppe hinuntergefallen. Verletzungen habe sie anschließend keine festgestellt, auch habe der Junge selbst gesagt, dass es ihm gut gehe. Auch als sie gegen 21:00 Uhr die Kinder ins Bett gebracht habe, sei noch alles in Ordnung gewesen. Erst als sie gegen 00:00 Uhr nochmal nach den Kindern sah, habe sie den Jungen leblos und mit weißem Schaum vor dem Mund auf dem Boden liegend gefunden.

Neben der Aussage der Angeklagten wurden heute auch die ersten Zeugen gehört. Unter ihnen die Sanitäter und Polizisten die damals vor Ort waren. Gut 45 Minuten sei der kleine Junge reanimiert worden, ein Lebenszeichen habe man zu keinem Zeitpunkt feststellen können. Äußere Verletzungen an Mund, Nase und Hals, wie sie die Gerichtsmedizin anschließend feststellte, seien keinem von ihnen aufgefallen.

(ac)

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