Do, 12.11.2020 , 17:04 Uhr

Weiden: Hinweise zur Maskenpflicht

In Weiden beträgt der Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage 280 (Stand: 12.11.2020). Aus diesem Anlass gibt die Stadt Hinweise zur Maskenpflicht.

Ursächlich für den hohen Inzidenzwert ist ein sogenanntes diffuses Infektionsgeschehen. Das bedeutet, dass Ansteckungen auch dort stattfinden, wo sie zunächst nicht vermutet werden. „Der kontinuierliche Anstieg der Neuinfektionen in den letzten Tagen erfordert von allen Bürgern besondere Verantwortung für sich selbst und andere. Im Alltag ist daher das Bedecken von Mund und Nase durch eine Maske enorm wichtig.“, so Oberbürgermeister Meyer.

Dort wo Menschen länger und/oder dichter zusammenkommen ist daher das Tragen einer Maske verpflichtend.In der Fußgängerzone der Stadt Weiden müssen Passanten, ob gehend oder mit dem Fahrrad fahrend, Werktags von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt zudem unter anderem auf dem Zentralen Omnibusbahnhof, an Bushaltestellen und im ÖPNV.

Bei Kontrollen in den vergangenen Tagen durch die Polizei und den Kommunalen Ordnungsdienst wurde immer häufiger festgestellt, dass die Bürger meinen, die Maske, dort wo Maskenpflicht gilt, zum Essen, Trinken oder Rauchen abnehmen zu dürfen. Aus diesem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Essen, Trinken und Rauchen nicht von der Maskenpflicht entbindet und zukünftig festgestellte Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet werden.

(vl)

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