Mi, 03.02.2021 , 09:25 Uhr

Weiden: Maßnahmen zur Geflügelpest

Die Geflügelpest (HPAI) ist in Europa und Deutschland weiter auf dem Vormarsch. Auch in Bayern wurden bereits vier Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt, darunter auch ein Fall bei einer kleinen Hühnerhaltung in Bayreuth. Die Stadt Weiden hat eine Allgemeinverfügung erlassen.

Vor diesem Hintergrund ist von einer Zunahme des Virus in der Wildvogelpopulation in Bayern auszugehen, wodurch sich das Risiko einer Virus-Einschleppung in Hausgeflügelbestände erhöht. Großgeflügelbetriebe sowie Klein- und Hobbyhaltungen müssen deshalb die Biosicherheitsanforderungen einhalten. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat deshalb bayernweit weitergehende tierseuchenrechtliche Maßnahmen angeordnet.

Die Stadt Weiden hat deshalb diesbezüglich eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese kann hier nachgelesen werden. Entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen sind demnach auch für kleinere Bestände und Hobbyhaltungen einzuhalten. Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden sind demnach verboten. Sämtliche Geflügelhaltungen sind der Veterinärabteilung der Stadt und der Tierseuchenkasse zu melden.

Eine direkte Gefahr für Menschen oder Haustiere, wie Hunde oder Katzen, besteht nicht. Verendete Vögel sollen nicht berührt werden. Für bestimmte Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel und Enten, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Stadtgebiet.

(vl)

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