Fr, 11.01.2019 , 08:58 Uhr

Weiden: Prozess sexueller Missbrauch - Urteil gefallen

Ein Mann aus der Oberpfalz ist des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Laut Anklage hatte er dabei bereits vor einigen Jahren sexuelle Kontakte zu zwei Jungs im Alter von sieben und 13 Jahren. Eine Anzeige brachte den Fall vor gut einem Jahr ins Rollen.

Heute waren nur noch die Schlussplädoyers der Verteidiger an der Reihe. Vor einer Woche hatte bereits Staatsanwalt Schnappauf am Landgericht Weiden 4 Jahre für den Angeklagten gefordert. Das Urteil blieb nur wenige Monate unter dieser Forderung. (tb)

 

Prozess sexueller Missbrauch – Urteil gefallen

3 Jahre 9 Monate – so lautet das Urteil im Prozess um den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Verteidiger zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht.

Sowohl Rouven Colbatz als auch Florian Zenger kündigten an, eventuell in Revision gehen zu wollen. Es seien zu viele Zweifel an der Schuld ihres Mandanten vorhanden. Sie glaubten den Darstellungen der 2 Jungs nicht, weil diese zudem auch sehr beeinflussbar gewesen seien. Ihre Vermutung sei, dass dem Angeklagten bewusst geschadet werden sollte. Motive dafür gebe es jedenfalls.

Die Kammer sah das Ganze natürlich anders. Der Angeklagte habe das Vertrauen der Jungs missbraucht. Vieles spreche für die Annahme, dass die Taten genauso passiert seien, wie sie geschildert worden waren. Das Urteil hätte milder ausfallen können, wenn der Angeklagte gestanden und sich entschuldigt hätte. So sei den Jugendlichen aber der Gang zum Gericht nicht erspart geblieben.

Antreten musste der Mann die Haft noch nicht. Es bestehe quasi keine Fluchtgefahr und man warte jetzt erst einmal die angekündigte Revision ab. (tb)

Eine Chronik des Prozesses

Die Taten liegen schon Jahre zurück. Aufgrund einer Anzeige kam die ganze Geschichte letztendlich vor gut einem Jahr ins Rollen. Es geht um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Waldershof im Landkreis Tirschenreuth zwischen 2008 und 2016.  Am 13. November 2018 war der 2. Verhandlungstag. (tb)

03.01.2019

Ein Ende des Prozesses um sexuellen Missbrauch von Kindern am Landgericht Weiden ist mittlerweile absehbar. Heute gab es schon mal das Plädoyer des Staatsanwalts. Dieser forderte für den Angeklagten 4 Jahre Haft. (tb)

Bericht vom 03.01.2019

Am 3.01.2019 gab es das Plädoyer des Staatsanwalts. Dieser forderte für den Angeklagten 4 Jahre Haft.

Die Schilderungen der Opfer seien glaubhaft. Diese hätten kein Motiv, den Angeklagten mit einer Falschaussage zu schädigen. Die Schilderungen, so Staatsanwalt Schnappauf, seien konstant und detailliert gewesen. An den Angeklagten gerichtet sagte er: „Ein Geständnis mit einer Entschuldigung wäre eine bessere Investition gewesen, als mit 3 Verteidigern beim Prozess aufzutauchen“.

Auch die Vertreter der Nebenklage sehen den Angeklagten schuldig. Er müsse bestraft werden. In welcher Höhe, nannten sie allerdings nicht.

Die Verteidiger des Angeklagten plädieren erst am Freitag kommender Woche. Sie wollen auf einen Freispruch hinaus, so die beiden Verteidiger Rouven Colbatz und Florian Zenger.

Ein Ende des Prozesses um sexuellen Missbrauch von Kindern am Landgericht Weiden ist absehbar. Heute gab es schon mal das Plädoyer des Staatsanwalts. Dieser forderte für den Angeklagten 4 Jahre Haft.

Die Schilderungen der Opfer seien glaubhaft. Diese hätten kein Motiv, den Angeklagten mit einer Falschaussage zu schädigen. Die Schilderungen, so Staatsanwalt Schnappauf, seien konstant und detailliert gewesen. An den Angeklagten gerichtet sagte er: „Ein Geständnis mit einer Entschuldigung wäre eine bessere Investition gewesen, als mit 3 Verteidigern beim Prozess aufzutauchen“. (tb)

13.11.2018

Bericht vom 13.11.2018
Der Mann ist des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Laut Anklage hatte er dabei bereits vor einigen Jahren sexuelle Kontakte zu 2 Jungs im Alter von 7 und 13 Jahren. Eine Anzeige brachte den Fall vor gut einem Jahr ins Rollen. Die Verteidigung sieht ihren Mandanten als unschuldig an und will einen Freispruch erwirken. Das Gericht müsse erst beweisen, dass der Mann sexuelle Handlungen an den Jungs vornahm. Verteidiger Rouven Colbatz sieht einen Beweis nach wie vor nicht erbracht. Der Angeklagte selbst schweigt zu den Vorwürfen. Am heutigen 2. Verhandlungstag wurde unter anderem ein 15-Jähriger vernommen – ein Freund der mutmaßlichen Opfer. Auch der vernehmende Beamte, der den Angeklagten nach dessen Festnahme vernommen hat, wurde heute befragt. Die Sitzung wurde deshalb extra unterbrochen, weil die Verteidiger diesbezüglich einen Antrag vorbrachten. Die Aussagen des Beamten sollten nicht verwertet werden, weil dieser bei der Belehrung von Steffen S. versäumt hatte zu erwähnen, dass Kosten auf ihn zukämen, wenn er verurteilt wird. Es handelt sich dabei um einen neuen Passus des §136 Strafprozessordnung, der 3 Tage vor der ersten Vernehmung des Angeklagten in Kraft getreten war. Ein Ansinnen, das vom Gericht erst einmal abgelehnt wurde. (tb)

Weitere Videos zum Prozess

Am 7. Dezember 2018 wurde der Prozess am Landgericht Weiden gegen einen Mann aus Waldershof fortgesetzt, der des sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt ist. Dabei wurde heute ein weiterer Zeuge vernommen.

Dieser entging vor Gericht nur knapp einer Vereidigung. Der Staatsanwalt schenkte ihm keinen Glauben, was dessen Aussage vor Gericht anbelangt. Für die Verteidiger wäre aber genau dies der richtige Weg gewesen, weil die Aussagen des Zeugen von enormer Bedeutung für das Gericht seien. Da eine Vereidigung vom Gericht abgelehnt wurde, beantragten die 3 Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer.

Bis zum 28. Dezember müssen nun andere Richter als die am Prozess beteiligten entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben werden muss. Sollte dies der Fall sein, müsste der Prozess von Anfang an neu aufgerollt werden. (tb)

 

Bericht vom 07.12.2018
Wo liegt die Wahrheit? Dieser Frage geht zurzeit das Weidener Landgericht im Falle eines Mannes nach, der des sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt ist. Die Verteidiger zweifelten jedoch an, ob die Kinder auch wirklich glaubwürdig sind. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten wurde im November beantragt. Heute gab das Gericht ihre Entscheidung bekannt, ob der Antrag auch zugelassen wird. (tb)
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