Do., 01.04.2021 , 16:08 Uhr

Weiden: Aussagen von Geschleusten voller Widersprüche

Bandenmäßiges Schleusen in sechs Fällen. So lautet der Vorwurf gegen einen 31-Jährigen und einen 40-Jährigen. Anfang 2018 sollen die beiden 131 Menschen nach Deutschland geschleust haben. Dafür sollen sie pro Person laut Anklageschrift bis zu 20.000 Euro verlangt haben. Heute wurde der Prozess vor dem Landgericht Weiden fortgesetzt.

Der heutige Prozesstag sollte nochmal wichtige Erkenntnisse liefern. Es waren die vermutlich letzten drei Zeugen des Verfahrens geladen. Zwei Geschleuste, sowie ein Polizeibeamter. Statt wichtiger Erkenntnisse lieferten die Befragungen der beiden Geschleusten zuerst aber vor allem eines: Widersprüche und Ungereimtheiten. Die Staatsanwaltschaft wurde hier noch deutlicher und sprach von Lügen, die die beiden erzählten.

Beide Zeugen hatten in ihrer Vernehmung durch die Polizei den Angeklagten Ayaz G. identifiziert. Heute wollten ihn beide anfangs nicht mehr erkennen. Als der erste der beiden Zeugen seine eigene Unterschrift unter seiner Aussage bei der Polizei auch nicht mehr erkennen wollte, wies ihn der Vorsitzende daraufhin, dass er jetzt sehr nah dran sei, verhaftet zu werden. Der zweite Zeuge wurde dann tatsächlich wegen Falschaussage abgeführt, als er die dokumentierte Anwesenheit eines Dolmetschers bei seiner polizeilichen Vernehmung abstritt. Nach einer Unterbrechung bat er erneut aussagen zu dürfen. Er wolle jetzt die Wahrheit sagen. Anschließend identifizierte er den Angeklagten Ayaz G. als den Organisator seiner Schleusung von Serbien über Rumänien nach Deutschland. Er habe ihn mehrmals in einem Café in Belgrad gesehen. Die Staatsanwaltschaft zog die Festnahme anschließend wieder zurück.

Neben den beiden Geschleusten sagte heute auch ein Polizeibeamter aus, der bereits seit 2017 gegen die mutmaßliche Schleuserbande ermittelt. Seine Aussage lieferte in erster Linie Erkenntnisse über den zweiten Angeklagten. Rayan S. soll demnach als Vermittler zwischen Fahrern und Organisatoren tätig gewesen sein. Über sichergestellte Handydaten konnte man so auch die Verbindung zum anderen Angeklagten feststellen. Bei seiner Beschuldigtenbefragung soll Rayan S. seine Beteiligung an drei der sechs ihm vorgeworfenen Schleusungen eingeräumt haben.

(ac)

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