Mo., 29.10.2018 , 11:16 Uhr

Weiden: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen - Urteil gefallen

Der Angeklagte ist mit einem blauen Auge davon gekommen. Das sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Heindl in seiner Urteilsbegründung am heutigen Vormittag. Der Angeklagte erhielt 2 Jahre auf Bewährung. Zusätzlich muss er 3.000 Euro bezahlen. Das Geld geht beispielsweise an den Kreisjugendring von Neustadt und an den Bayerischen Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe.

Der Angeklagte war des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener angeklagt. Er half in der Erziehungshilfe seiner Mutter mit und nutzte laut Anklage die Situation mit Mädchen aus, die teilweise jünger als 14 Jahre waren. Dabei wurden nicht nur Nacktfotos gemacht, es sei auch zum Geschlechtsverkehr gekommen.

Das Gericht habe es sich nicht leicht gemacht, die 2 Jahre auf Bewährung zu geben, so Gerhard Heindl. Es habe sich da um abscheuliche Taten gehandelt. Dem Angeklagten wurde jedoch zugute gehalten, dass er die Taten voll eingeräumt und den jetzt jugendlichen Mädchen weitere Aussagen vor Gericht erspart hatte. In den Plädoyers hatte der Staatsanwalt ebenfalls 2 Jahre auf Bewährung gefordert, die Verteidigerin siedelte die Strafe bei 1 Jahr 6 Monaten an. (tb)

 

Zum Hintergrund:
Am Weidener Landgericht hat am 8. Oktober der Prozess gegen einen 38-jährigen Mann begonnen. Ihm wird der sexuelle Missbrauch Schutzbefohlener zur Last gelegt. Außerdem wurden kinder- und jugendpornografische Schriften und Videos bei ihm gefunden. Die Mädchen waren teilweise nicht einmal 14 Jahre alt.

Der Angeklagte war als pädagogische Hilfskraft in einer Erziehungshilfe abgestellt. Dort werden Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien betreut. Laut Anklage sei es dabei auch zu sexuellen Handlungen und zu Geschlechtsverkehr gekommen.

Bereits im Vorfeld des 1. Verhandlungstages wurde ein Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 5.000 Euro vereinbart. Der Prozess wird sehr schnell über die Bühne gehen. Am 29. Oktober ist der nächste Verhandlungstag angesetzt. An dem Tag könnte es dann bereits das Urteil geben. (tb)

 

 

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