Di., 14.07.2020 , 15:14 Uhr

Weiden: Urteil im Brandstifterprozess

4 Jahre für den Angeklagten Maximilian S. und 3 Jahre 8 Monate für Philipp B. – so lautet das Urteil im Weidener Brandstifterprozess. Das Gericht sah ihre Schuld in den in der Anklageschrift aufgeführten 13 Fällen als erwiesen an. Sie selbst hatten bereits am 1. Verhandlungstag am gestrigen Montag gestanden.

Abgeurteilt wurden sie nach Jugend- und nicht nach Erwachsenenstrafrecht. Beide Angeklagte seien reifeverzögert. Ihr Handeln entspreche außerdem nicht dem Handeln von Erwachsenen, so der Vorsitzende Richter Heindl. Aus ihrem mangelnden Selbstbewusstsein heraus hätten sie die Taten begangen, um damit zu prahlen. Sie hätten damit wohl ihr Selbstbewusstsein aufpolieren wollen, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.

Ob Verteidiger Heinz Adolf in Revision geht, weiß er noch nicht. Verteidiger Tobias Konze sieht davon im Moment ab.

(tb)

Brände Brandstifterprozess Brandstiftung Grünau Heinz Adolf Justiz Kriminalität Landgericht Landgericht Weiden Luhe-Wildenau Matthias Bauer Oberpfalz Oberpfalz TV OTV Prozess Strafe Tobias Konze Urteil Weiden Wohnhaus

Das könnte Dich auch interessieren

01.12.2025 Drogenhandel im Gefängnis: Landgericht verurteilt Familie 6 Jahre, 4 Monate Haft für Drogenhandel hinter Gittern. Diese Strafe hat das Landgericht Weiden nun einem 30-jährigen Familienvater auferlegt, der in mehreren JVAs mit sogenanntem „Spice-Papier“ gehandelt hat. Das ist herkömmlich aussehendes Papier, das synthetische, Cannabis-ähnliche Stoffe enthält. Ein Mithäftling soll dem 30-jährigen beim Verkauf unterstützt haben. Er bekam 5 Jahre und 6 Monate 16.09.2025 Sexueller Missbrauch an der eigenen Tochter: Weidener Vater verurteilt Ein brisanter Fall am Landgericht Weiden: Ein 49-jähriger Weidener, Reinhard S., wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er seine 13-jährige Tochter sexuell missbraucht hatte. Ausschlaggebend für das Urteil war ein WhatsApp-Chat, den die Pflegemutter des Mädchens entdeckt hatte. Die 13-Jährige fragte darin ihren Vater, ob sie bei ihrem nächsten Treffen Sex 09.06.2026 Mutmaßliche Testamentenfälschung: Verteidiger stellt Befangenheitsantrag Es seien alle Zeugen befragt worden, weshalb beim Angeklagten keine Verdunkelungsgefahr mehr bestehe, so Verteidiger Adam Zurawel. Verdunkelungsgefahr besteht beispielsweise dann, wenn der Beschuldigte Einfluss auf Zeugen nimmt. Die Kammer des Landgerichts Weiden sah dies im April gegeben, sodass sofort ein Haftbefehl erwirkt worden war. Zurawel ist der Ansicht, dass sein Mandant jetzt aber sofort 29.04.2026 Landgericht Weiden: War es versuchter Mord? Die Verletzung wäre tödlich gewesen, wenn keine schnelle Hilfe gekommen wäre, so die geladene Sachverständige heute am Gericht. Es sei Blut im Blutbeutel gewesen, die Herzklappe sei undicht gewesen und zudem sei die Herzkranzschlagader nur knapp verfehlt worden. Die Frage, die es zu klären gilt, ist die, ob es tatsächlich versuchter Mord und versuchter Totschlag