Am 14. Februar wird über das Gewerbegebiet Weiden West IV per Bürgerentscheid entschieden. Wir klären auf, wie Sie richtig abstimmen:
Jeder Stimmberechtigte hat für die beiden Bürgerentscheide („Gewerbegebiet“ & „Walderhalt“) und die Stichfrage jeweils eine Stimme. Somit hat jeder Stimmberechtigte drei Stimmen für die drei Abstimmungen. Diese sind zur Vereinfachung auf einem Stimmzettel abgedruckt. Alle drei Abstimmungen werden unabhängig und seperat voneinander ausgewertet.
Gültigkeit der Stimme
Empfohlen wird seitens der Stadt Weiden den Stimmzettel komplett auszufüllen. Ein unvollständiger gekennzeichneter Stimmzettel gilt dabei nicht gleich als ungültig. Sollte ein Stimmberechtigter bei einer der Fragen auf seine Stimme verzichten wollen, kann dieser einfach bei dieser Frage kein Kreuz machen.
Stichfrage
Die Stichfrage ist Teil des Bürgerentscheids. Diese wird erst wichtig, sobald für beide Bürgerentscheide eine Mehrheit dafür stimmt (mindestens 20 Prozent). Dann muss in der Stichfrage der Bürgerentscheid entschieden werden. Sobald eine der beiden Bürgerentscheide nicht genügend Stimmen erhält, entfällt die Stichfrage.
Hilfe bei der Wahl
Alle Stimmberechtigten, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Behinderung Hilfe benötigen, werden durch eine Hilfsperson unterstützt. Die Hilfe ist dabei beschränkt. Das heißt, die helfende Person kann den Stimmzettel vorlesen und kennzeichnen. Jedoch darf die Ausübung des Stimmrechts nicht an einen Vertreter übertragen werden. (sh)