Mo., 06.07.2020 , 16:11 Uhr

Weiden: Wie kommt die Mehrwertsteuersenkung an?

Es wird billiger. Seit sechs Tagen gilt in Deutschland die Mehrwertsteuersenkung. Mit dieser setzt der Bund ein klares Zeichen. Die Senkung soll neben den Bürgern auch Unternehmen aller Branchen zugute kommen. Damit soll mehr gekauft, die Wirtschaft angekurbelt und Geld gespart werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz fast es so zusammen:

„Das Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger eine mögliche Kaufentscheidung jetzt treffen und sie nicht ins nächste oder übernächste Jahr schieben.“ – Olaf Scholz, Bundesfinanzminister

Der Steuersatz sinkt bis vorläufig Ende des Jahres von 19 Prozent auf 16 Prozent. Der ermäßigte von 7 Prozent auf 5 Prozent. Künftig kann so einiges gespart werden. Statt 119 Euro würde ein Topf beispielsweise jetzt 116 Euro kosten. Eine Ersparnis von drei Euro.

Die Senkung gilt aber nicht nur für den Einzelhandel. So betrifft es beispielsweise auch Abos (Telefon, Internet), Leasingverträge, Streamingdienste oder den Nahverkehr. Auch bei Gas, Strom und Wasser wird die Senkung spürbar. Bei den Stadtwerken in Weiden gilt diese sogar rückwirkend für das ganze Jahr 2020.

„Bei der Jahresendabrechnung wird dann für alle Privatkunden der geminderte Umsatzsteuersatz von 16% (für Gas und Strom) sowie 5% (für Wasser) für den kompletten Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 zum Tragen kommen. Der Gesetzgeber hat bei ganzjährigen Dauerschuldverhältnissen diese Möglichkeit der Anwendung des niedrigeren Steuersatzes für das ganze Jahr – und nicht nur für die zweite Jahreshälfte – eröffnet. Die Stadtwerke nutzen für ihre Kunden gerne diesen Weg und geben die Steuersenkung damit uneingeschränkt an den Endverbraucher weiter.“ – Stadtwerke Weiden

Dem Bund wird die Senkung knapp 20 Milliarden Euro kosten. Das jetzt aber alles pauschal billiger wird – das stimmt nicht ganz. Denn die Preise müssen nicht angepasst werden. Ob die Ersparnis an den Kunden geht oder eben nicht – das kann jedes Unternehmen selbst entscheiden. Ähnlich wie beim Schlussverkauf können Händler pauschal Rabatte an der Kasse gewähren, und so die Mehrwertsteuersenkung verrechnen. Das Bundeswirtschaftsministerium forderte eine möglichst unbürokratische Umsetzung der Senkung. Denn es sollten nicht alle Waren neu ausgezeichnet werden müssen.

(sh)

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