Der Wolf darf künftig leichter abgeschossen werden. Der Bundesrat hat heute zugestimmt, dass der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen wird. Ziel sei der bessere Schutz von Weidetieren, Naturschützer befürchten allerdings, dass der Bestand gefährdet wird bis hin zur Ausrottung. Der Wolf kann künftig vom 1. Juli bis 31. Oktober regulär abgeschossen werden, falls ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. Hat der Wolf bereits Weidetiere verletzt, kann er auch unabhängig davon abgeschossen werden. Die Bundesländer sind gehalten, Managementpläne aufzustellen. Enttäuschend für Naturschützer: Klagen gegen Wolfsmanagementpläne haben keine aufschiebende Wirkung. Der Bayerische Jagdverband begrüßt die Neuregelungen.
(gb)