Wolf und Goldschakal sollen ins bayerische Jagdrecht aufgenommen werden. Das ist eine der Neuerungen im Gesetz, die das bayerische Kabinett gestern auf den Weg gebracht hat. Die Aufnahme ins Jagdrecht bedeutet, dass Wölfe und Goldschakale künftig leichter abgeschossen werden dürfen, vor allem zum Schutz von Weidetieren. Landwirte und Jagdverband fordern dies schon lange. Natur- und Tierschützer sehen die Bejagung kritisch. In Bayern ist der Wolf seit einigen Jahren wieder heimisch, der Bestand geht allerdings zurück. Derzeit sind sechs Rudel bekannt – eines weniger als im Vorjahr.
(sb)