Do., 25.06.2020 , 11:30 Uhr

Amberg: Ergänzungen zu den neuen Besuchsregelungen im Klinikum St. Marien

Seit vergangener Woche gelten im Klinikum St. Marien in Amberg neue Besuchregelungen. Denn nachdem der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben wurde und das bayerische Kabinett auch Lockerungen im Bereich der Besuchsregelung in Krankenhäusern verkündet hat, hat das Klinikum St. Marien Amberg ein neues Konzept erstellt:

– Die Beschränkung auf registrierte Besucher entfällt. Die Patienten können ab morgen auch von verschiedenen Personen besucht werden. Gleichzeitig sollen jedoch nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig Patienten besuchen. So möchte das Klinikum sicherstellen, dass die Abstandsregeln auch in den Patientenzimmern weiterhin eingehalten werden können.

– Erlaubt sind Besuche in der Zeit zwischen 13 und 19 Uhr. Zudem kann ein Patient in dieser Zeit auch mehrfach von verschiedenen Personen besucht werden. Der Zugang ist wie bisher nur über den Haupteingang möglich.

– Die Festlegung einer festen Kontaktperson pro Patient entfällt künftig.

– Jeder Besucher muss bei jedem Besuch weiterhin eine Eigenerklärung ausfüllen und am Haupteingang abgeben. Sie gibt Aufschluss über mögliche Krankheitssymptome. Außerdem tragen die Besucher hier ihren Namen, ihre Kontaktdaten sowie den Namen und die Station des Patienten ein. Um Wartezeiten für die Besucher zu vermeiden bzw. zu reduzieren, kann die Eigenerklärung auf der Homepage des Klinikums heruntergeladen, digital ausgefüllt und ausgedruckt werden. Das Klinikum appelliert nochmals diese Möglichkeit zu nutzen, um Wartezeiten vermeiden zu können. Mit den Eigenerklärungen stellt das Klinikum eine mögliche Nachverfolgung beim Auftreten von Infektionen sicher. Zu diesem Zweck werden die Erklärungen vier Wochen lang an der Information des Klinikums aufbewahrt und nach Ablauf dieses Zeitraums vernichtet. Besucher, die Krankheitssymptome aufweisen, dürfen das Klinikum nicht betreten.

– Nicht besucht werden dürfen Patienten der Covid-19-Station sowie Patienten aus Pflege- und Seniorenheimen, die sich in Isolierung befinden.

Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten des Mindestabstands verpflichtend ist, auch in den Patientenzimmern. Und bitten achten Sie auch weiterhin auf ausreichende Händehygiene und nutzen Sie die Möglichkeit der Händedesinfektion. Möglichkeiten dazu sind ausreichend vorhanden.

(Manfred Wendl, Vorstand Klinikum St. Marien Amberg)

Auf ein paar Dinge weist das Klinikum noch einmal explizit hin:

– Um unerwünschte Wartezeiten zu verhindern, empfiehlt das Klinikum, Besuche mit Familie und Freunden zu planen.

– Die Abstandsregeln müssen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden. Sollten in Mehrbettzimmern gleichzeitig zu viele Personen anwesend sein, und dadurch die Sicherheitsabstände gefährdet werden, darf das Stationspersonal einschreiten. Bei pflegerischen und medizinischen Handlungen haben die Besucher das Zimmer zu verlassen.

– Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend. Von staatlicher Seite ist das Nichttragen eines Mundschutzes eine Ordnungswidrigkeit und kann einen Hausverweis zur Folge haben.

Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend ist, auch in den Patientenzimmern. Es sollte nie vergessen werden, dass dies dem Schutz der Patienten, der Besucher und dem Personal gilt.

(Hubert Graf, Kaufmännischer Direktor Klinikum St. Marien Amberg)

(vl)

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