Di, 21.09.2021 , 13:48 Uhr

Amberg-Sulzbach überschreitet Inzidenzwert 35

Ab Donnerstag tritt im Landkreis Amberg-Sulzbach die 3G-Regel in Kraft. Denn der Landkreis hat den Inzidenzwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Damit haben ab Donnerstag nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete Zutritt zu bestimmten geschlossenen Räumen.

Dennoch ordnete heute Mittag Ministerpräsident Markus Söder die Coronalage in Bayern als stabil ein: Die Krankenhausampel steht weiterhin auf grün. Die Corona-Pandemie sei nun eine „Pandemie der Ungeimpften“, erklärte Söder nach der heutigen Kabinettssitzung.

Im Landkreis Amberg-Sulzbach tritt laut einer Bekanntmachung des Landratsamtes ab Donnerstag, den 23. September 2021, die sogenannte 3G-Regel in Kraft. Diese besagt, dass nur diejenigen Zugang zu bestimmten geschlossenen Räumen haben, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind verpflichtet, die jeweiligen Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen.

Dies betrifft u.a. öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Gäste in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung sowie Fitnessstudios. Auch im Kultur- und Bildungsbereich greift ab Donnerstag die sognannte 3G-Regel. Für den Einlass zu Räumlichkeiten etwa in Theatern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, der Gastronomie, den Hochschulen, Bibliotheken, zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung müssen vor dem Betreten 3G-Nachweise vorgelegt werden.

Wer Räumlichkeiten der Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Freizeitparks, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen betreten möchte, muss die entsprechende Nachweise beibringen.

Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, fallen ebenfalls unter die 3G-Regel.

Getestete müssen einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis erbringen, der den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung entspricht. Getesteten stehen Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülern, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder gleich.

Unterschreitet der Landkreis Amberg-Sulzbach an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz von 35 wieder, erfolgt eine erneute Bekanntmachung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach. Die vorstehenden Bestimmungen finden dann ab dem übernächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag keine Anwendung mehr.

(vl)

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