Fr., 28.01.2022 , 09:50 Uhr

Amberg-Sulzbach

Eingeschränkter Parteiverkehr in Führerschein- und Zulassungsstelle

Ab kommenden Dienstag ist die Führerschein- und Zulassungsstelle des Landkreises Amberg-Sulzbach nur mit Termin erreichbar. Der Grund: die hochansteckende Omikron-Variante.

Die hochinfektiöse Omikron-Variante breitet sich weiter rasend aus. Zeitgleich beobachtet das Landratsamt Amberg-Sulzbach ein stark angestiegenes Besucheraufkommen in der Verkehrsbehörde des Landkreises aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheinumtausches der Jahrgänge 1953 bis 1958.

Das Landratsamt reagiert darauf mit einer Einschränkung des Parteiverkehrs, um sowohl Kunden als auch Mitarbeiter des Landratsamtes vor Infektionen mit dem Coronavirus besser zu schützen. Demnach können persönliche Anliegen wie beispielsweise der Führerscheinumtausch oder die Zulassung eines Kraftfahrzeugs nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden.

Ab Dienstag, 1. Februar 2022, erhalten ausschließlich die Bürger Zutritt, die zuvor einen Termin mit der Führerscheinstelle oder Zulassungsstelle vereinbart haben, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes.

Hierfür hat das Landratsamt eigens ein Online-Buchungssystem auf seiner Homepage unter www.amberg-sulzbach.de/termine eingerichtet, mithilfe dessen die Besucher mit nur wenigen Klicks zum gewünschten Termin gelangen können.

Für Fahrzeughändler ändert sich nichts, hier bleibt es bei der altbewährten Praxis, meldet das Landratsamt.

Überall gilt: Nur mit Termin und 3G – und ohne Krankheitssymptome
Auch im restlichen Landratsamt und in den Außenstellen sind bereits seit geraumer Zeit persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das hat sich laut Pressemitteilung bestens bewährt. So können Termine zum Teil schneller abgewickelt werden, was auch eine Zeitersparnis für die Kunden bedeutet.

Egal ob Landratsamt oder Außenstelle: Es gilt überall die 3G-Regel. Zugang wird somit nur Menschen gewährt, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ein entsprechender Impfnachweis, ein Genesenen-Zertifikat oder ein Testnachweis (POC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test maximal 48 Stunden alt) muss vorgelegt werden. Sofern Menschen Krankheitssymptome vorweisen, kann ihnen kein Zutritt ins Gebäude gewährt werden.

Zudem weist das Landratsamt Amberg-Sulzbach in seiner Mitteilung darauf hin, dass in allen Gebäuden des Landratsamtes eine FFP2-Maske getragen werden muss. Ein Zutritt mit medizinischer Gesichtsmaske (OP-Maske) ist nicht gestattet. Auch die geltenden Abstandsregeln sind weiterhin verpflichtend einzuhalten.

(vl)

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