Di., 16.01.2024 , 15:26 Uhr

OTV-Steuertipp

Einspruch gegen den Steuerbescheid – Darauf müssen Sie achten

Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen? Das geht! Wir zeigen Ihnen heute worauf Sie dabei achten sollten.

Ein neues Jahr beginnt und das heißt für viele: Für das abgelaufene Jahr die Steuererklärung ausfüllen und anfertigen. Anschließend heißt es warten auf den Steuerbescheid und hoffen auf eine satte Steuererstattung. Wenn der Steuerbescheid jedoch nicht so ausfällt wie Sie sich das erhofft haben, dann gibt es die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Egal ob beim Steuerberater oder mit einer Steuersoftware angefertigt, wenn die Steuererklärung eingereicht wird hat man in der Regel auch schon eine Berechnung vorliegen, wie eben jene Steuererklärung ausfallen sollte. Gibt es dann am Ende Abweichungen gibt es die Möglichkeit des Einspruchs.

Dieser sollte am besten schriftlich eingereicht werden, elektronisch oder per Brief. Telefonisch zur Niederschrift wäre theoretisch auch möglich, davon rät Steuerexpertin Julia Graml aber ab. „Wir empfehlen eigentlich immer es schriftlich zu machen, damit man einen Nachweis hat, dass man fristgerecht Einspruch eingelegt hat.“ Ganz wichtig ist aber in jedem Fall: Die Frist einhalten! Das Datum auf dem Steuerbescheid ist dabei entscheidend. Ab besagten Tag XY habe ich vier Wochen Zeit, meinen Einspruch beim Finanzamt zu hinterlegen.

Wie hoch die Erfolgsaussichten eines solchen Einspruchs sind hängt immer vom individuellen Fall ab. Das ist pauschal nicht zu beantworten. Wer aber Ungereimtheiten zwischen Steuererklärung und Steuerbescheid feststellt und sich unsicher ist, der ist mit einem Gang zum Steuerberater seines Vertrauens bestens aufgehoben.

(ac)

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