Mo., 19.05.2025 , 13:29 Uhr

Entschädigung bei Flugverspätung: So sichern Sie sich Ihr Recht einfach und schnell

Die Koffer sind gepackt, man sitzt schon am Flughafen – und plötzlich kommt die Nachricht einer Flugverspätung. Dies ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern kann auch zu Engpässen mit Anschlussflügen führen. Welche Rechte Passagiere in dem Fall haben und wie sie sie geltend machen können, zeigt dieser Artikel.

Flugverspätung – was tun?

Wenn der Flug eine Verspätung hat, ist das im ersten Moment sehr frustrierend. Doch anstatt sich von dem Ärger oder dem Stress blenden zu lassen, ist vor allem eines wichtig: Ruhe bewahren. Im Falle einer Flugverspätung sollten sich betroffene Fluggäste immer vor Augen halten, dass sie eindeutige Rechte haben.

Wer in den Urlaub fliegen will und daher von einer Flugverspätung betroffen ist, tut gut daran, sich genauestens zu informieren. In vielen Fällen können die Kosten für den Flug ganz oder teilweise erstattet werden. Häufig winkt also eine Entschädigung.

Das A und O ist daher vor Ort, sich die Flugverspätung und den Grund dafür von einem Mitarbeiter bestätigen zu lassen. Eine schriftliche Bestätigung wird später, wenn man seine Rechte geltend machen möchte, relevant.

Zudem gilt es: Eine Dokumentation betreiben. Man notiert sich am besten, wann man über die Flugverspätung informiert wurde und wie lange die Wartezeit ist. Zudem gilt es, Belege für die Verpflegung vor Ort aufzubewahren. In vielen Fällen lassen sich diese ebenfalls einreichen.

 

Welche Entschädigung erwartet Betroffene bei einer Flugverspätung?

Wenn sich ein Flug verspätet, kann es eine Entschädigung geben – wie hoch diese ausfällt und ob man überhaupt dazu berechtigt ist, hängt stark davon ab, wie viel Verspätung der Flug hat.

Geregelt ist all das in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261 / 2004. Sie gibt an, wann Fluggäste wie viel Entschädigung erwarten können. Generell können die Entschädigungsbeiträge zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier liegen. Dazu muss der Flug mindestens drei Stunden verspätet sein. Bei einer Wartezeit, die darunterliegt, können Fluggäste kein Recht auf Entschädigung geltend machen.

Ob ein überhaupt ein Anspruch besteht oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Wer also eine Entschädigung für eine Flugverspätung erhalten möchte, muss genau prüfen oder prüfen lassen, ob er dazu berechtigt ist.

 

Vorsicht: Keine Erstattungen bei Verspätungen aus außergewöhnlichen Umständen

Grundsätzlich können sich Passagiere bei einer Flugverspätung nur dann Geld erstatten lassen, wenn die Fluggesellschaft dafür verantwortlich gemacht werden kann. Im Falle von außergewöhnlichen Umständen ist das jedoch nicht der Fall. Man spricht auch von höherer Gewalt – darunter fallen beispielsweise terroristische Aktivitäten, Unwetter oder andere Umstände, die einen Flug unmöglich machen, ohne dass die Airline sie beeinflussen kann.

Das wissen Fluggesellschaften genau und so kommt es immer wieder vor, dass ein solcher Grund vorgeschoben wird, obwohl er gar nicht vorliegt. Das macht es so wichtig, sich den tatsächlichen Grund für eine Flugverspätung direkt vor Ort schriftlich bestätigen zu lassen.

Immer wieder kommt es zu Streitfällen, die unter Umständen sogar vor Gericht landen. Es gibt allerdings glücklicherweise eine Reihe an Urteilen, an denen sich betroffene Passagiere orientieren können. Zudem hilft es, in solchen Fällen einen Spezialisten hinzuzuziehen. Dieser kann Fluggäste entsprechend beraten und weiß genau, worauf es zu achten gilt, wenn eine Erstattung beantragt werden soll.

 

Antrag auf Erstattung innerhalb der Frist – was gilt bei Flugverspätungen?

Auch die Einhaltung gesetzlicher Fristen ist wichtig, wenn es darum geht, eine Entschädigung für eine Flugverspätung einzuholen. Trotzdem sollten Passagiere nicht in Panik verfallen: All das lässt sich ganz bequem von zu Hause aus regeln, sodass kein Tätigwerden direkt am Flughafen nötig ist.

Die Fristen für die Beanspruchung der Entschädigungszahlungen variieren von Land zu Land. Daher ist es sinnvoll, sich zuvor mit der Verjährungsfrist des Landes zu befassen, das betroffen ist. In Belgien „eilt“ es gewissermaßen: Hier beträgt die Frist ein Jahr. In Deutschland sind es schon drei Jahre, in denen ein Erstattungsanspruch geltend gemacht werden kann. Und Schweden beispielsweise räumt ganze 10 Jahre ein. Je nachdem, wohin die Reise geht, sind die Fristen etwas anders.

(exb

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