Fr., 27.01.2023 , 16:10 Uhr

Regensburg / Freihung

Klage des Marktes Freihung wegen Bleibelastung abgewiesen

Klage wegen Bleibelastung scheitert. Heute hat das Verwaltungsgericht Regensburg Einwände des Marktes Freihung gegen den Umgang mit dem ehemaligen Bleierzwerk abgewiesen

Der Markt Freihung ist mit seiner Klage in Sachen Bleibelastung von Gewässern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gescheitert. Die zweite Kammer hat unter Vorsitz von Richter Herbert Straubmeier heute das Urteil verkündet. Demnach hat die Gemeinde keinen Erfolg mit ihrem Bestreben, die Zulassung des Abschlussbetriebsplans der Firma Evonik Operations GmbH aus Essen zu verhindern. Sie hat zuletzt ein Erkundungsbergwerk für Bleierz besessen, aus dem bis heute bleikontaminiertes Wasser in den Ringelmühlbach dringt.

„Die Verantwortlichkeiten werden hin- und hergeschoben“, beklagt Rechtsanwalt Konrad Willfurth, der den Mark Freihung vertritt. Die Evonik hat als letzter Eigentümer 2018 mit einem Abschlussbetriebsplan das Thema für beendet erklärt, gestützt vom Bergamt Nordbayern. Dagegen hatte der Markt geklagt. Heute wurde in Regensburg das mündliche Urteil verkündet – die Klage wurde abgewiesen.

 

Bürgermeister Uwe König war heute enttäuscht von der Klage-Abweisung. Um das richtig einordnen zu können müsse er aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Die kann drei- bis vier Wochen dauern, schätzt sein Anwalt.

Die Gemeinde prüfe auf alle Fälle die Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, so Rechtsanwalt Dr. Wilfurth. Er hofft, dass aufgrund des Prozesses vielleicht nun staatliche Stellen von sich aus tätig werden, um die Bleibelastung in Freihung zu mildern.

(gb)

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