Dem widersprachen allerdings die Aussagen des ehemaligen Amtsgerichtsdirektors von Weiden Rainer Lehner. Da die verstorbene Lebenspartnerin des Angeklagten in der psychiatrischen Klinik in Behandlung war, ging es bei seiner Befragung auch um die Bestellung eines Betreuers der Frau. Diese habe eine Betreuung durch ihren Lebenspartner gegenüber einen Wöllershofer Arzt abgelehnt, so die Aussage Lehners.
Das Gericht mit Markus Fillinger als Vorsotzenden Richter tat sich mit den Aussagen schwer, dass die Frau ihren Lebenspartner zwar als Betreuer abgelehnt, ihn aber als Alleinerben eingesetzt hatte.
Der Prozess wird am Dienstag mit 2 weiteren Zeugen fortgesetzt. Damit werden weitere der 16 Anträge des Verteidigers Adam Zurawel abgearbeitet. Ob es danach noch weitere Anträge geben werde, ließ Zurawel offen.
(tb)