Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab sind die Coronazahlen weiterhin rückläufig. Das macht weitere Lockerungen ab morgen möglich.
Aufgrund einer rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis Neustadt an der Waldnaab sind im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ab Mittwoch, 12. Mai 2021, weitere Lockerungen möglich. Das Landratsamt hat hierzu am Dienstag im Amtsblatt Nr. 20/2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gemacht.
Im Wesentlichen umfassen die Lockerungen folgendes:
– Die Öffnung der Außengastronomie. Ein negativer Testnachweis oder die vorherige Terminbuchung ist nicht mehr erforderlich.
– Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Ein negativer Testnachweis ist nicht mehr erforderlich.
– Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Ein nega- tiver Testnachweis ist nicht mehr erforderlich.
Das Amtsblatt kann hier nachgelesen werden.
(vl)