Auch der Landkreis Schwandorf erlässt eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Diese tritt ab morgen in Kraft.
Das Landratsamt hat heute eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der Grenzregion zu Tschechien erlassen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises unter „Unser Landkreis – Amtsblatt“ frei abrufbar und tritt morgen in Kraft.
Tschechische Pendler müssen sich ab der Grenze auf direktem Weg an die Arbeitsstätte begeben. Das gleiche gilt für den Rückweg. Betriebe, die mehr als fünf Menschen aus Hochinzidenzgebieten beschäftigen, wozu Tschechien gehört, müssen ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten, das dem Landratsamt auf Verlangen vorzulegen ist. Alle Betriebe werden unabhängig von der Zahl der beschäftigten Personen aus Hochinzidenzgebieten beauftragt, zu überwachen, dass die Testungen der tschechischen Grenzpendler alle 48 Stunden nachgewiesen werden.
(vl)