Vom 29. Mai bis zum heutigen 2. Juni blieb der Landkreis Schwandorf bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 mit dem Coronavirus Infizierten pro 100.000 Einwohner. Als Folge davon werden die Kontaktbeschränkungen ab dem 4. Juni gelockert.
Erlaubt ist ab Freitag, dem 4. Juni, der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Bislang war nur ein Treffen mit einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten werden durfte.
(vl)