Fr., 13.03.2026 , 15:40 Uhr

Schwandorf

Urteil im Pferdequäler-Prozess gefallen

Urteil im Pferdeprozess am Amtsgericht Schwandorf. Zwei junge Erwachsene werden wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilt. 29 Pferde haben sie verwahrlosen lassen.

Urteil im Pferdeprozess am Amtsgericht Schwandorf. Die 23 Jahre alte angeklagte Frau muss 80 Tagessätze zu je 40 Euro zahlen, der 22 Jahre alte angeklagte Mann 60 Tagessätze zu je 40 Euro. Sie sind der quälerischen Tiermisshandlung schuldig gesprochen. Dazu kommt ein Haltungsverbot von Pferden für zwei Jahre.

Der nachweisbare Tatzeitraum war zwischen dem 8. und dem 15. Mai 2023. 29 Pferde hätten sie an ihrem Hof nahe Burglengenfeld gehalten – allerdings unter erbärmlichen Zuständen, wie Zeugen vom Veterinäramt und Landratsamt schildern: Mangelnde Ernährung, weshalb die Pferde aus Hunger Holzbretter der Boxen anknabberten, ungepflegtes Fell, die Hufkrankheit Strahlfäule, was für die Tiere mit extremen Schmerzen verbunden gewesen sei, nicht ausgemistete und feuchte Boxen, so dass die Pferde in ihrem eigenen Mist standen und keinen trockenen Platz zum Ablegen hatten.

Die Verteidiger sprachen in ihren Plädoyers von Verfahrensfehlern. Zum Beispiel sei ein beantragtes Gutachten nicht genehmigt worden und die Jugendgerichtshilfe bei vielen Prozesstagen nicht dabei gewesen.

Schwierige Familienverhältnisse

All das wies die vorsitzende Richterin Michaela Frauendorfer zurück. Das Veterinäramt hätte ein Gutachten angefertigt. Die dokumentierten Bilder der Pferde zeigen kein Indiz, dass es Mängel am Gutachten gäbe. Und die Jugendgerichtshilfe habe einen ausführlichen Bericht über das soziale und schwierige familiäre Umfeld der Angeklagten – die Mutter saß bereits wegen Betrugs im Gefängnis – dargelegt.

Umstritten war die Rolle des Angeklagten, weil er nur Hausmeistertätigkeiten ausgeführt habe. Allerdings verwies Richterin Michaela Frauendorfer darauf, dass es sich bei dem Fall um Tierquälerei durch Unterlassen handle. Auch bei den ausgeführten Hausmeistertätigkeiten hätte der Angeklagte nicht die Augen vor den Missständen verschließen dürfen. Erschwerend kam hinzu, dass es einen ähnlichen Vorfall bei der Familie schon in Niederbayern zuvor gegeben habe. Und dass die Angeklagten keinerlei Reue oder mitfühlende Worte für die Tiere fanden – also keinerlei Selbstreflektion betrieben.

(mz)

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