Oberviechtach

Geflügelpest in Oberviechtach ausgebrochen

Im Stadtgebiet von Oberviechtach ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das bestätigte das Landratsamt Schwandorf. Rund um den Ausbruchsort gilt jetzt eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius. Für angrenzende Gemeinden wurde eine Überwachungszone eingerichtet. Nähere Angaben zu dem genauen Fall hat das Landratsamt nicht gemacht. Für die Bevölkerung gilt es, Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.

Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone umfasst folgende Städte, Märkte, Gemeinden mit den Ortsteilen:

Stadt Oberviechtach
Ortsteile Antelsdorf, Bruderbügerl, Dietersdorf, Eigelsberg, Forst (bei Oberviechtach), Hof, Johannisberg (bei Oberviechtach), Konatsried, Lind (bei Oberviechtach), Niesaß, Nunzenried, Obermurach, Oberviechtach, Sankt Walburgakapelle, Steinmühle (bei Oberviechtach), Tressenried, Werneröd, Zieglhäusl

Gemeinde Teunz
Ortsteile Hermannsrieder Mühle, Teunz


Außerdem wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt. Die Überwachungszone umfasst folgende Städte, Märkte, Gemeinden mit den Ortsteilen:

Gemeinde Altendorf
Ortsteile Dürnersdorf, Fronhof, Oberkonhof, Siegelsdorf (bei Altendorf)

Gemeinde Dieterskirchen
Ortsteile Bach, Bruckmühl bei Dieterskirchen, Dieterskirchen, Frauenhäusl bei, Prackendorf, Hauserlohhof, Hohenthal,
Kieselmühle bei Dieterskirchen, Kolmhof bei Dieterskirchen, Kuppelhof (bei Dieterskirchen), Neuhaus (bei Dieterskirchen),
Ödgartenhof (bei Dieterskirchen), Pottenhof, Pottenhofermühle, Prackendorf, Saggau, Seugenhof (bei Dieterskirchen), Silber-
Mühle, Stegen bei Dieterskirchen, Tradhof, Unterer Neuhaus, Weichelau, Weislitz

Gemeinde Gleiritsch
Ortsteile Gleiritsch, Kohl-Mühle (bei Bernhof), Lampenricht, Sägmühle (bei Lampenricht), Steinach, Zieglhäuser (bei Lampenricht)

Gemeinde Guteneck
Ortsteile Maximilianshof, Oberkatzbach, Pischdorf, Stöcklhof bei Gleiritsch, Trichenricht

Stadt Neunburg vorm Wald
Ortsteile Hammerhof (bei Mitteraschau), Mittermurnthal, Oberaschau bei Neunburg Vorm Wald, Obermurnthal, Untermurnthal,
Vormurnthal, Warberg (bei Neunburg Vorm Wald), Warnthal

Gemeinde Niedermurach
Ortsteile Altweichelau, Braunsried, Brücklinghof, Enzelsberg, Höflarn, Holmbrunn, Mantlarn, Niedermurach, Nottersdorf, Ödhöfling,
Pertolzhofen, Reichertsmühle, Rottendorf, Sallach bei Dieterskirchen, Schlotthof, Schwaighof bei Oberviechtach, Voggendorf, Wagnern
Zankendorf

Stadt Oberviechtach
Ortsteile Bruderbügerl, Gartenried, Gartenriedermühle, Gütting, Hannamühle, Herzoghof, Hornmühle bei Oberviechtach, Kotzenhof bei Wildeppenried, Lind, Mitterlangau, Neumühle (bei Rackenthal), Obermurach, Pirk, Pirkhof, Plechhammer, Pullenried, Schieberberg, Schneeberg, Schönthan, Tannermühle (bei Schwand), Unterlangau, Waldhäusl bei Teunz, Weißbach bei Pullenried, Wildeppenried

Stadt Schönsee
Ortsteile Gaisthal, Josephsthal, Laub bei Schönsee, Muggenthal, Rackenthal, Rosenhof (bei Rackenthal), Rosenthal bei Schönsee, Schönsee, Schwand

Markt Schwarzhofen
Ortsteile Denglarn, Haag bei Schwarzhofen, Höfen bei Uckersdorf, Krimling, Laubenhof, Raggau, Uckersdorf, Ziegelhof bei Schwarzhofen

Markt Teunz
Ortsteile Burkhardsberg, Fuchsberg, Gutenfürst, Haidhof (bei Wildeppenried, Hammerhof bei Teunz, Hebermühle, Hermannsried bei Teunz, Hermannsrieder Mühle, Höcherlmühle, Kühried, Kührieder Mühle, Miesmühle, Ödmiesbach, Ödreichersried, Schömersdorf,
Tannen-Mühle, Tannenschleife, Weiherhäusl, Wildstein, Zeinried, Zieglhäuser bei Teunz

Gemeinde Thanstein
Ortsteile Dautersdorf, Jedesbach, Kiesenberg, Krähhof bei Winklarn, Kulz, Kundlmühle, Neudeck bei Dieterskirchen, Rödlmühl, Tännesried, Thanstein, Wallfahrtskapelle Schönbuche, Weihermühle (bei Tännesried), Ziegelhütte (bei Thanstein)

Gemeinde Weiding Ortsteile Weiding (Hauptort)

Gemeinde Winklarn
Ortsteile Aschahof, Aschamühle, Buchhof (bei Gaisthal), Fischerhof (bei Schneeberg), Forsthof, Gänsschnabl, Haag, Haselweiher (bei
Winklarn), Hundhagermühl, Krapflhof, Muschenried,Obereppenried, Pondorf, Scheibenhaus, Trad (bei Winklarn),Untereppenried, Wastlhof bei Tiefenbach, Windhals, Winklarn, Zengeröd


Seuchenbekämpungsmaßnahmen

Um den Ausbruchsbestand wurden eine Schutzzone mit mindestens 3 km Radius sowie eine Überwachungszone mit mindestens 10 km Radius gebildet.Für die Geflügelhalter in diesen Zonen gelten eine Reihe von Anforderungen.

Die wichtigsten sind:

  • Anzeigepflicht: Die Betriebe müssen sich beim Veterinäramt mit Angabe der von ihnen gehaltenen Vögel melden.
  • Verbringungsverbote: Aus den Betrieben heraus und in die Betriebe hinein dürfen keine lebenden Vögel und keine Erzeugnisse von Vögeln verbracht werden.
  •  Aufstallungspflicht: Die Betriebe müssen ihre gehaltenen Vögel in geschlossenen Ställen aufstallen oder unter einer entsprechend nach oben und seitlich dichten Abdeckung, sodass kein Kontakt zu freilebenden Vögeln möglich ist.
  • Eigenüberwachung: Die Tierhalter müssen täglich ihren Bestand überprüfen und Veränderungen wie gesteigerte Todesraten, verringerte Beweglichkeit der Tiere oder auffällige Änderungen bei den Produktionsdaten beim Veterinäramt melden.
  • Die gesamten Anforderungen stehen in der Allgemeinverfügung des Landratsamts vom 20.04.26 (Amtsblatt Nr.19/2026). Hier findet sich auch eine Karte mit den Sperrgebieten. Das Amtsblatt finden Sie hier.
  • Bei manchen Sperrmaßnahmen gibt es für das Veterinäramt die Möglichkeit, Ausnahmen zu genehmigen.
  • Das Veterinäramt überprüft in den nächsten Wochen alle Betriebe in der Schutzzone und eine Stichprobe bei den Betrieben in der Überwachungszone. Hierbei werden die Tiere klinisch untersucht und bei Bedarf Proben entnommen.
  • Die Sperrmaßnahmen gelten mindestens bis 21.05.2026.

(kw)

 

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