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      OTV-Steuertipp

      OTV Steuertipp – Steuerfrist verpasst, was jetzt?

      Jedes Jahr aufs Neue muss bzw. sollte sie gemacht werden: Die Steuererklärung. Inzwischen geht das komplett digital, bequem von zu Hause aus. Doch eines bleibt immer gleich: Wer eine Steuererklärung abgeben muss, der muss das das bis spätestens 31. Juli tun. Dann läuft nämlich die jährliche Steuerfrist ab. Wer die Steuerfrist verstreichen lässt, der muss mit einem Verspätungszuschlag vom Finanzamt rechnen.

      Besagter Verspätungszuschlag ist gesetzlich geregelt. Pro Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25€. Insgesamt dürfen maximal 25.000€ Verspätungszuschlag verhängt werden. Die Frist verstreichen zu lassen kann also sehr teuer werden. Muss es aber nicht. Weil das Finanzamt hierbei auch einen gewissen Ermessensspielraum hat. Bis zu 14 Monate kann das Finanzamt aus Kulanz auf einen Verspätungszuschlag verzichten. Wer auch diese Frist verstreichen lässt, der muss in jedem Fall mit einem Verspätungszuschlag rechnen.

      Die Frist am 31. Juli gilt derweil nur für die, die die Steuererklärung selbst machen. Wer einen Steuerberater beauftragt hat bis Februar des nächsten Jahres Zeit. Also rund sechs Monate mehr. Wenn also abzusehen ist, dass die Frist am 31. Juli nicht eingehalten werden kann, dann lohnt sich der Gang zum Steuerberater.

      Die Steuerfrist zu verpassen ist also noch kein Grund direkt in Panik zu verfallen. Wer sie einhält spart aber trotzdem viel Geld.

      (ac)

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