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      Aufregung um "Obazda"

      Eine Verordnung der EU sorgt derzeit für Aufregung. Denn in der Verordnung „zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“ wurde 2015 der Begriff „Obazda/ Obatzter“ geschützt. Für Wirte in der Region bedeutet das, sie müssen zahlen, wenn sie die Käsezubereitung auf ihrer Speisekarte weiter „Obazda“ nennen wollen.(ms)

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