
Bayern: Nach Bund-Länder-Gipfel: Strengere Regeln für Corona-Hotspots
Heute hat das Kabinett erneut zum Thema Corona getagt. Nachdem gestern die Länderchefs gemeinsam mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel neue Beschlüsse im Kampf gegen das Coronavirus auf den Weg gebracht haben, werden diese heute auf bayerischer Ebene diskutiert. Das Ergebnis: Die Systemampel wird mit strengeren Regeln in Bayern umgesetzt.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute die Kabinettssitzung geleitet und über die Ergebnisse der Beratungen in einer Pressekonferenz im Anschluss informiert. Zunächst zeigte sich Söder von den Maßnahmen, die gestern auf dem Bund-Länder-Gipfel beschlossen wurden, enttäuscht. Es wäre ein wichtiger Schritt gewesen, dennoch hätte er sich mehr gewünscht, betonte Söder zu Beginn der PK.
Für Bayern bringt Söder heute die Systemampel auf den Weg, die die gestrigen Beschlüsse an der ein oder anderen Stelle weiter verschärft. Dabei gilt der Dreiklang: Mundschutz - Alkohol - Privates. Im Folgenden ein Überblick:
Rot: Der 7-Tages-Inzidenzwert ist über 50
- Ist der Warnwert überschritten wird die Maskenpflicht noch weiter ausgeweitet. Hier soll dann auch an Grundschulen und in der Nachmittagsbetreuung Maske getragen werden.
- Die Sperrstunde beginnt schon um 22 Uhr. Ebenfalls wird ab 22 Uhr kein Alkohol mehr an der Tankstelle verkauft.
- Private Feiern werden auf maximal fünf Teilnehmer oder zwei Hausstände begrenzt.
Gelb: Der 7-Tages-Inzidenzwert liegt zwischen 35 und 50
Wurde der Frühwarnwert überschritten greifen die ersten neuen Maßnahmen:
- Darunter eine erweiterte Maskenpflicht: Die Maske wird dann verpflichtend an den weiterführenden Schulen und Hochschulen auch im Unterricht getragen, sowie an stark frequentierten Plätzen, in allen öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz. Darunter fällt auch das Masketragen auf Fluren, Eingangsbereichen, Fahrstühlen und ähnlichem.
- Für die Gastronomie wird eine Sperrstunde um 23 Uhr festgelegt. Außerdem wird dann ab 23 Uhr auch kein Alkohol mehr an Tankstellen verkauft.
- Bei privaten Feiern wird die Teilnehmerzahl auf maximal zehn Gäste festgelegt. Dabei ist es egal, wo gefeiert wird - sei es im privaten oder öffentlichen Raum

Grün: Der 7-Tages-Inzidenzwert ist unter 35
Bleibt der 7-Tages-Inzidenzwert unter dem Frühwarnwert 35, wird sich zunächst nicht viel ändern. Im öffentlichen Raum ist der Kontakt auf zehn Menschen oder zwei Hausstände beschränkt. Bei Veranstaltungen gilt die Beschränkung auf 100 Gäste im Innen- und 200 Gäste im Außenbereich. Und Maskenpflicht bei besonderer Anordnung wie im ÖPNV, Krankenhaus etc. und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Der Ministerrat appelliert mit Nachdruck an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Schutzregeln konsequent zu befolgen. Hierzu gehören die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, die Hygieneregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hinzu kommt das ausreichende Lüften insbesondere beim Aufenthalt von mehreren Personen in geschlossenen Räumen. Der Ministerrat empfiehlt ausdrücklich, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann - und zwar auch dann, wenn dazu keine ausdrückliche Verpflichtung besteht.
Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei
Diese Regelungen werden zunächst für die kommenden vier Wochen gelten. Es werde jede Woche geprüft, ob die Maßnahmen noch im Rahmen sind, so Söder.
Außerdem betonte der Ministerpräsident, dass professionelle Veranstaltungen wie Messen oder ähnliches weiterhin mit Hygienekonzept stattfinden dürfen. Auch an dem Sporttraining wird sich aktuell nichts ändern - das ist aber laut Söder im Blick.
Hier die Beschlüsse des gestrigen Bund-Länder-Gipfels im Überblick:
Strengere Maßnahmen ab dem Erreichen des Frühwarnwerts von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen:
- Feiern im Familien- und Freundeskreis soll auf maximal 25 Teilnehmer im öffentlichen Raum und auf 15 Teilnehmer im Privaten begrenzt werden.
- Es soll auf Plätzen, auf denen Menschen dichter zusammenkommen, eine erweiterte Maskenpflicht herrschen.
- In der Gastronomie wird eine Sperrstunde empfohlen.
Ab dem Überschreiten eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50:
- Gebiete gelten weiterhin als Risikogebiete.
- Hier gilt eine erweiterte Maskenpflicht.
- Im öffentlichen Raum sind Feiern nur noch mit bis zu zehn Gästen und mit zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum erlaubt.
- Außerdem wird eine verpflichtende Sperrstunde um 23 Uhr für Gastrobetriebe eingeführt.
- Es gilt eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf maximal zehn Personen.
Außerdem haben sich Bund und Länder ein Ultimatum gesetzt: Wenn innerhalb von zehn Tagen der bundesweite Anstieg der Infektionszahlen nicht zum Stillstand kommt, wären weitere Beschränkungsschritte unvermeidlich. Ein erster Schritt wäre es hierbei Kontakte im öffentlichen Raum nur noch in einer Gruppe von höchstens fünf Menschen oder die Angehörigen zweier Haushalte zu gestatten.
Zum Thema Beherbergungsverbot haben Bund und Länder gestern keine gemeinsame Linie gefunden. Hier werde nach den Herbstferien am 8. November noch einmal ein Versuch gestartet.
(vl)