Bayern: Lockerungen - aber nur bei Inzidenz unter 100

Vorsicht, Vertrauen und Verantwortung sind die drei Säulen der Corona-Strategie in Bayern – weitere Lockerungen sind nur für Landkreise und Kommunen mit einer Inzidenz unter 100 geplant

Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute (04.03.2021) die Maßnahmen des Freistaates Bayern in Bezug auf die Corona-Krise bekanntgegeben. Söder sprach von einer sehr sensiblen Phase in der Pandemie. Wir befänden uns aktuell in der dritten Welle.

Die Inzidenz steigt wieder leicht, deshalb müsse man weiter vorsichtig sein. Man müsse immer einen Mittelweg zwischen Sicherheit und Freiheit finden. Denn Wirtschaft und Gesellschaft leiden stark unter den Einschränkungen. Aber die Sicherheit gehe vor und man dürfe jetzt nicht unvorsichtig werden.

Dennoch wolle man einige Lockerungen ermöglichen, um auch für die Bevölkerung ein Zeichen zu setzen. Denn die Stimmung sei fast überall schlecht, der Lockdown zehre an den Nerven. Deshalb gebe es – abhängig vom Inzidenzwert – einige Lockerungen. Unabhängig vom Inzidenzwert dürfen der Buchhandel, Bibliotheken, Bücherein und Archive wieder öffnen.


Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, gilt:

  • Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt:

  • Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung
  • Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, so gilt:

  • Öffnung der Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 besteht, gilt:

  • Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung neben der Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest.
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen.

An den Schulen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen der Grundsatz „vom Wechsel- in den Präsenzunterricht bzw. vom Wechsel- in den Distanzunterricht“.

Der Unterricht an den Schulen findet ab 15. März 2021 daher in folgenden Schritten statt:

  • Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt in allen Grundschulklassen (und Förderschulen) Präsenzunterricht.
  • Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 findet an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechselunterricht statt.
  • Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 100 findet mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht statt.
  • Zur besseren Planbarkeit für die Schulfamilie gilt die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Schulwoche ändert.

Das gilt analog auf für Kindertagesstätten und Kindergärten. Bis zu einem Inzidenzwert unter 100 gibt es Betreuung in kleinen Gruppen. Über 100 wird nur eine Notbetreuung angeboten.


Für Landkreise und Kommunen mit einem Inzidenzwert über 100 bleiben alle bisherigen Maßnahmen bestehen. Außerdem gebe es eine „Notbremse“. Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einer Kommune oder einem Landkreis wieder über 100 steigen, werden alle Lockerungen dort rückgängig gemacht.

Zudem will der Freistaat Bayern die Impf- und Testkapazitäten ausweiten. Denn diese beiden Instrumente seien die einzigen, um eine langfristige Wirkung zu erzielen und die Pandemie zu besiegen. Wie und ob Ostern gefeiert werden könne, entscheide sich jetzt im März. Deshalb bittet Söder weiterhin um einen verantwortungsbewussten Umgang mit allen Lockerungen. (eg)

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