
Schwandorf: Weitere Lockerungen ab heute
Das Landratsamt Schwandorf hat eine Allgemeinverfügung mit weiteren Lockerungsschritten erlassen. Demnach gilt ab heute, 21. Mai 2021, Folgendes:
– die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung bis 22 Uhr; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.
– die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucher mit einem Testnachweis.
– die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher mit einem Testnachweis.
– kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen.
– Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen.
– Sport in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen Testnachweis verfügen.
– Sport mit bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen unter der Voraussetzung, dass Zuschauerinnen und Zuschauer über einen Testnachweis verfügen.
– Im Rahmen der Allgemeinverfügung wurde auch das rechtsverbindlich geregelt, dass Beherbergungsbetriebe ab Freitag auch im Landkreis öffnen dürfen.
– touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen; all diese Öffnungen erfordern die Vorlage eines negativen Testnachweises durch den Kunden.
– musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich. Das Erfordernis eines negativen Testes ergibt sich hier zwar nicht aus unserer Verfügung, aber aus dem für die Bereiche Laienmusik und Amateurtheater geltenden Hygiene-Rahmenkonzept.
– die Öffnung von Freibädern für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis und nach vorheriger Terminbuchung.
Generell gilt, dass vollständig Geimpfte und Genesene den negativ Getesteten gleichgestellt sind.
(vl)