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      Weiden

      Urteil im Sicherungsprozess Weiden

      Es war der 29. April dieses Jahres, als eine 30-jährige Syrerin mindestens eines ihrer Kinder aus dem Fenster warf. Passiert ist die Tat im Weidener Frauenhaus. Wie sich herausstellte, leidet die Frau unter Wahnvorstellungen, sah den Teufel und wollte sich und ihre Kinder töten, damit es ihr und ihnen besser geht. Schuldfähig ist sie nicht, weshalb es ein sogenanntes Sicherungsverfahren war. Heute Vormittag erging das Urteil. (tb)

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