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      Bayern

      2G-Regelung gilt nicht mehr für Bekleidungsgeschäfte

      Was tun Sie als Erstes, wenn Sie aufstehen? Vermutlich werden Sie sich erst einmal etwas anziehen. Kleidung brauchen wir jeden Tag. Und daher gehört Kleidung auch zum täglichen Bedarf – wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München gestern Abend entschieden hat. Damit sind auch Bekleidungsgeschäfte von der 2G-Regel ausgenommen. Die Modeläden unserer Region freuen sich. 

      (mz)

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