Waidhaus

120 Kilogramm Feuerwerkskörper über die Grenze geschmuggelt

„La Bomba“, „Salute“, „DUM-BUM“ oder „Big Bang“ sind den Fahndern der Bundespolizei momentan gängige Begriffe. Denn der Feuerwerksvorverkauf hat begonnen. Auf grenznahen Märkten in Tschechien werden die – in Deutschland erlaubnispflichtigen – Böller und Kracher gekauft und nach Deutschland eingeführt. Fast täglich kontrollieren die Polizeibeamte Fahrzeuge mit Pyrotechnik im Gepäck.

Spitzenreiter an diesem Wochenende war ein niederländischer Pkw besetzt mit drei jungen Männern. Sie hatten ganze Feuerwerksbatterien und Knaller mit einem Gesamtgewicht von mehr als 80 Kilogramm im Kofferraum.

Viele der in Tschechien gekauften Artikel fallen unter die pyrotechnische Kategorisierung F3 und sind somit in Deutschland erlaubnispflichtig.

Feuerwerkskörper mit der Kennzeichnung F1 und F2 sind in Deutschland erlaubnisfrei. Die Kategorien F3 und F4 sind nur mit einer besonderen behördlichen Erlaubnis zu kaufen, zu besitzen und zu verwenden.

Liegt diese nicht vor, stellt die Bundespolizei die wiederrechtlich eingeführten Böller und Kracher sicher. Die Kosten für die Lagerung und Vernichtung der Feuerwerkskörper werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Zudem stellt die Bundespolizei Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

(Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Waidhaus)

chevron_left
chevron_right
expand_less