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      Schwandorf

      Prozessbeginn: Ärzteehepaar soll Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben

      Im Paragrafen 278 des Strafgesetzbuches steht: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Heute Morgen hat am Amtsgericht Schwandorf ein solcher Prozess begonnen. Angeklagt ist ein Ärzteehepaar aus dem Landkreis Schwandorf.
      (tb)

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