Steuertipp

OTV-Steuertipp – Rechnungen richtig schreiben

Eine Rechnung bezahlen geht heute in wenigen Sekunden. Einfach kurz die Rechnung mit dem Handy gescannt und schon wird die Überweisung durchgeführt. Für den Empfänger ist so eine Rechnung also schnell abgehakt. Für den der die Rechnung ausgestellt hat, sieht das schon ein wenig anders aus. Eine Rechnung richtig und ordentlich zu schreiben ist nämlich gar nicht so einfach, wie uns unser Experte Thomas Rumpler erklärt: „Es gibt sehr viele Punkte die der Gesetzgeber für eine ordnungsgemäße Rechnung fordert. Das Wichtigste ist, dass die Rechnungen fortlaufend nummeriert werden. Wenn man das nicht macht, unterstellt das Finanzamt oft Schwarzgeschäfte.“ Außerdem muss die Rechnung den Leistungserbringer und seine Steuernummer, den Empfänger, den Rechnungsbetrag oder auch den Leistungszeitpunkt enthalten. Außerdem müssen natürlich auch die Steuern aufgeführt werden, die ans Finanzamt entrichtet werden müssen.

Beim Thema Steuern ist besondere Vorsicht geboten

Hierbei gilt es aufzupassen, denn: Was in der Rechnung steht, muss anschließend auch an den Staat bezahlt werden. „In eine ordnungsgemäße Rechnung muss der Nettobetrag, der Umsatzsteuerbetrag und die Endsumme. Außerdem muss ich auch den Umsatzsteuersatz angeben. Entweder 0%, 7% oder 19%. Wenn ich in der Rechnung 19% Umsatzsteuer angebe, aber nur 7% fällig gewesen wären, dann muss ich trotzdem die 19% bezahlen.“

Eine ordnungsgemäße Rechnung zu schreiben beinhaltet viele Fallstricke. Mit einer simplen Druckvorlage aus dem Internet können schnell Fehler passieren. Im schlimmsten Fall kann einem das Finanzamt am Ende Steuerhinterziehung unterstellen. Deshalb ist es ratsam für Jungunternehmer und alle die mit der Thematik noch keine Erfahrung haben, am Anfang die Rechnungen von einem Experten prüfen zu lassen.

(ac)

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