Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz bei OTV
Wir setzen Künstliche Intelligenz (KI) dort ein, wo sie unsere Arbeit unterstützt – etwa bei Recherche, Transkription, Übersetzung, Untertitelung, Bild- und Tonbearbeitung, Grafik und der Aufbereitung von Texten für unsere Website. Über Inhalt und Veröffentlichung entscheiden bei uns immer Menschen.
Unsere Grundsätze
- Jeder von uns veröffentlichte Inhalt wird redaktionell geprüft und verantwortet. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Bastian Gottswinter.
- KI ersetzt bei uns keine journalistische Recherche und keine Sorgfaltspflicht.
- Wir kennzeichnen dort, wo ein Inhalt sonst fälschlich für eine echte Aufnahme gehalten werden könnte. Auf pauschale Hinweise bei jedem noch so kleinen KI-Einsatz verzichten wir bewusst – sie würden die Aussagekraft der Kennzeichnung entwerten.
Woran Sie KI-Inhalte bei uns erkennen
| Kennzeichnung | Bedeutung |
| KI-generiert | Das Bild, Video oder Audio wurde vollständig von einer KI erzeugt. |
| Mit Hilfe von KI erstellt | Eine echte Aufnahme wurde mit KI so verändert, dass sich ihr Aussagegehalt ändert. |
| Stimme KI-generiert | Die zu hörende Stimme wurde künstlich erzeugt. |
Im Fernsehprogramm blenden wir diese Hinweise gut sichtbar im Bild ein – vergleichbar mit unserer Archiv-Einblendung. Auf unserer Website und in der Mediathek stehen sie in der Bildzeile oder unmittelbar am Inhalt. Bei Audioinhalten weisen wir zu Beginn hörbar darauf hin.
Wo wir nicht kennzeichnen
Keine Kennzeichnung erhalten Inhalte, bei denen KI lediglich technisch oder vorbereitend gewirkt hat und kein falscher Eindruck von Echtheit entstehen kann. Dazu zählen insbesondere:
- technische Bearbeitung von Bild und Ton (Farbkorrektur, Rauschunterdrückung, Lautstärke, Bildschärfe),
- Transkription, Übersetzung und Untertitelung,
- Schaubilder, Diagramme, Karten und andere erkennbar grafische Darstellungen,
- redaktionell geprüfte Texte, an deren Erstellung oder Überarbeitung KI beteiligt war.
Rechtlicher Hintergrund
Grundlage sind die Transparenzpflichten des Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI-VO), die seit dem 2. August 2026 anwendbar sind. Unsere Kennzeichnungspraxis ist in einem internen Kennzeichnungskonzept festgelegt, das wir regelmäßig überprüfen und an die weitere Rechtsentwicklung anpassen.
Fragen und Hinweise
Sie haben einen Inhalt entdeckt, der Ihrer Ansicht nach falsch oder gar nicht gekennzeichnet ist? Schreiben Sie uns an info@otv.de. Wir gehen jedem Hinweis nach.
Stand: 11.08.2026