Video-Player wird geladen.
Aktueller Zeitpunkt 
Dauer 
Geladen: 0%
Streamtyp LIVE
Verbleibende Zeit 
 
1x
    • Kapitel
    • Beschreibungen aus, ausgewählt
    • Untertitel aus, ausgewählt
      Werbung

      Weiden

      Müllprozess Weiden: Strafrahmen steigt, Mediziner sagen aus

      Im Prozess gegen den Chef einer Entsorgungsfirma am Weidener Landgericht zeichnet sich eine höhere mögliche Strafe ab. Dem Chef der Entsorgungsfirma könnten nun vier Jahre und drei Monate bis vier Jahre und neun Monate bevorstehen. Grund dafür sind die Erkenntnisse aus den vergangenen Prozesstagen. Dabei sei deutlicher geworden, aus welchen Bestandteilen sich der illegal entsorgte Müll zusammensetzte. Für den Vorsitzenden Richter Markus Fillinger ist deshalb ein höherer Strafrahmen angebracht. Die Verteidigung stimmte diesem direkt zu. Die Staatsanwaltschaft will noch bis Freitag abwägen.

      Gefährliche Körperverletzung durch Akku-Verwertung?

      Im Mittelpunkt des heutigen Prozesstages stand ein anderer Teil der Anklage: gefährliche Körperverletzung in sieben Fällen.

      Die Entsorgungsfirma verwertete an ihrem Standort im Landkreis Schwandorf unter anderem alte Lithium-Ionen-Akkus. Laut Anklage geschah das jedoch alles andere als fachgerecht. Beim Schreddern der Akkus entstand üblicherweise Schwarzmasse – ein feiner Staub, der unter anderem wertvolle Metalle wie Kobalt und Nickel enthält und gesundheitsschädlich sein kann.

      Wie belastend die Arbeitsbedingungen gewesen sein sollen, schilderte heute ein Toxikologe vor Gericht. Auf Bildern sei zu sehen gewesen, wie der Staub teilweise wie ein Pelz an den Armen der Mitarbeiter gehaftet haben soll. Das zu sehen, sei „krass“ gewesen, sagte der Sachverständige. Außerdem erwähnte Richter Fillinger weitere Zeugenaussagen, laut denen es durch nicht vollständig entladene Akkus häufig regelrechte Explosionen gegeben haben soll. Diese sollen den Arbeitsbereich mit einem „schwarzen Nebel“ gefüllt haben.

      Erhöhte Kobalt- und Nickelwerte im Urin

      Eine wichtige Rolle bei den Zeugenaussagen spielten die Ergebnisse von Untersuchungen der Mitarbeiter. Der Betriebsarzt ließ zwischen 2024 und 2025 regelmäßig die Kobalt- und Nickelwerte im Urin kontrollieren.

      Als Richtwerte nannte der Betriebsarzt ein Mikrogramm Kobalt und drei Mikrogramm Nickel pro Liter. Bei einem Mitarbeiter wurden demnach deutlich höhere Werte festgestellt: 15 Mikrogramm Kobalt und 10 Mikrogramm Nickel pro Liter Urin. Allerdings schwankten die Werte stark. Mal waren sie über dem Grenzwert, dann wieder darunter.

      Die beiden Sachverständigen erklärten, dass eine solche Belastung zusammen mit dem eingeatmeten Staub über einen längeren Zeitraum zu einem leicht erhöhten Krebsrisiko führen könne. Nicht alle gesundheitlichen Beschwerden aus der Anklage, wie Schwindel, Atemnot oder Hautausschläge, lassen sich nach Einschätzung der Zeugen allerdings eindeutig darauf zurückführen. Es steht deshalb im Raum, ob der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung fallen gelassen werden soll.

      Wie es im Verfahren weitergeht, hängt nun auch davon ab, ob alle Beteiligten dem neu festgelegten Strafrahmen zustimmen. Sollte das der Fall sein, rechnet Richter Markus Fillinger mit nur noch drei weiteren Prozesstagen. Der nächste Verhandlungstag ist für den 23. September angesetzt.

      (sb)

      expand_less