Weiden

Sieben Jahre Haft: Urteil im Urkundenfälschungs-Prozess

Sieben Jahre – so lautet das Urteil gegen Ingmar G. Die Kammer des Landgerichts Weiden sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Testament und den Abschiedsbrief seiner 2020 verstorbenen Lebenspartnerin aus Parkstein gefälscht hatte. Dieser habe so an Vermögenswerte von mehr als 3 Millionen Euro gelangen wollen. Ein Schriftgutachter hatte bestätigt, dass es sogar Übereinstimmungen mit der Handschrift des Angeklagten gegeben habe. Mit dem Urteil von 7 Jahren blieb die Kammer unter der Forderung von Staatsanwalt Matthias Bauer von 7 Jahren 6 Monaten. Verteidiger Dominic Kriegel plädierte heute Nachmittag für eine Strafe unterhalb  von 7 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(tb)

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