
Muss ich die THG-Prämie versteuern? Der Steuer-Check für E-Auto-Fahrer
Ob in Amberg, Weiden oder anderswo in der Oberpfalz: Wer ein Elektroauto fährt, kann jährlich eine THG-Prämie erhalten. Für Privatleute ist dieser Erlös steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Gehört das Auto dagegen zum Betrieb oder wird die Prämie für einen Dienstwagen ausgezahlt, gelten andere Regeln. Entscheidend sind die Nutzung des Fahrzeugs und die Frage, wer als Halter eingetragen ist.
Das Wichtigste in Kürze: Privat gehaltenes E-Auto: THG-Prämie steuerfrei. Betriebsfahrzeug: Betriebseinnahme und grundsätzlich Umsatzsteuer. Dienstwagen: Anspruch hat der eingetragene Halter. Die Kfz-Steuerbefreiung ist ein anderes Thema.
Was ist die THG-Prämie überhaupt?
Die THG-Prämie ist ein Erlös aus dem Handel mit eingesparten Treibhausgasemissionen: Der Halter eines reinen Elektroautos lässt die Einsparung bescheinigen und vermarkten.
THG steht für Treibhausgase. Hinter der Prämie steckt die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote. Das Verfahren verbindet zwei Seiten: Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen und gesetzliche Minderungsziele erfüllen müssen, sowie Halter von Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor. Für Autofahrer ist dabei keine Messung des eigenen Stromverbrauchs nötig. Maßgeblich sind die für die Fahrzeugklasse vorgesehenen pauschalen Werte und der Nachweis über das zugelassene Fahrzeug.
Warum Mineralölkonzerne für eingesparte Emissionen bezahlen
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet Kraftstoffanbieter, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu mindern. Um ihre Quote zu erfüllen, können sie unter anderem anrechenbare Einsparungen aus dem elektrischen Straßenverkehr erwerben. Das Umweltbundesamt prüft die eingereichten Fahrzeugdaten und bescheinigt die anrechenbare Strommenge beziehungsweise die daraus folgende Minderung. Ein Vermarkter bündelt solche Bescheinigungen und verkauft die Quoten weiter. Aus dem Verkaufserlös wird dem Halter die vereinbarte Prämie ausgezahlt. Zwischen Autofahrer und Mineralölunternehmen steht in der Praxis also meist ein spezialisierter Dienstleister.
Keine Förderung, sondern ein Markterlös
Auch wenn jährlich Geld auf dem Konto eingeht, handelt es sich bei der THG-Prämie weder um eine staatliche Förderung noch um einen Kaufzuschuss für das Elektroauto. Die gesetzliche Regelung schafft den Rahmen für den Quotenhandel; bezahlt wird der Erlös letztlich am Markt. Deshalb gibt es keine dauerhaft feste Prämienhöhe. Sie hängt unter anderem davon ab, zu welchem Preis die Quote vermarktet werden kann und welche Vergütung mit dem Dienstleister vereinbart wurde. Wer über einen Fahrzeugwechsel nachdenkt, sollte die THG-Prämie deshalb nicht wie einen garantierten staatlichen Zuschuss vom Kaufpreis abziehen.
Muss ich die THG-Prämie als Privatperson versteuern?
Nein. Für ein privat gehaltenes Elektroauto ist die THG-Prämie keine steuerpflichtige Einnahme. Auf den Erlös fallen weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer an.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die steuerliche Einordnung der THG-Quote für Privatpersonen im BMF-Schreiben vom 5. Mai 2022 klargestellt: Der Erlös lässt sich keiner steuerpflichtigen Einkunftsart zuordnen. Er ist auch keine steuerpflichtige „sonstige Leistung“, nur weil der Halter die Quote übertragen lässt. Die steuerliche Einordnung privater und betrieblicher THG-Erlöse erläutert den Unterschied zwischen beiden Fällen. Ausschlaggebend ist nicht, ob die Prämie hoch oder niedrig ausfällt, sondern ob das Fahrzeug zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört.
Muss die Prämie in die Steuererklärung?
Für Privatpersonen ist die THG-Prämie steuerfrei – sie muss weder versteuert noch in der Steuererklärung angegeben werden. Es gibt für diesen privaten Erlös keine eigene Anlage und keinen Betrag, der vorsorglich als „sonstige Einkünfte“ eingetragen werden müsste. Bewahren Sie die Abrechnung dennoch mit Ihren Unterlagen auf. So lässt sich eine Gutschrift auf dem Konto später leicht zuordnen. Anders ist die Lage, wenn das Elektroauto einem Betrieb zugeordnet ist: Dann gehört der Erlös in die Buchführung beziehungsweise Gewinnermittlung. Bei einem Dienstwagen kommt es zusätzlich darauf an, wer die Prämie erhält.
Die folgende Übersicht hilft bei der Zuordnung. „Privat“ meint dabei ein Fahrzeug, das nicht zum Betriebsvermögen gehört.
| Fahrzeugsituation | Wer bekommt die Prämie? | Einkommensteuer | Umsatzsteuer | Was ist zu tun? |
|---|---|---|---|---|
| Privates E-Auto, gekauft – einfachster Fall | Eingetragener privater Halter | Keine auf den THG-Erlös | Keine | Jährlich beantragen; keine Angabe in der Steuererklärung |
| Privates E-Auto, geleast, selbst Halter – einfachster Fall | Eingetragener privater Halter | Keine auf den THG-Erlös | Keine | Halterstatus prüfen und jährlich beantragen |
| E-Auto im Betriebsvermögen, etwa eines Handwerksbetriebs | Eingetragener Halter beziehungsweise Betrieb | Betriebseinnahme erhöht den Gewinn | Grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig | Erlös und Umsatzsteuer betrieblich erfassen |
| Dienstwagen, Prämie bleibt beim Arbeitgeber | Arbeitgeber als eingetragener Halter | Betriebseinnahme beim Arbeitgeber | Grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig | Im Betrieb verbuchen |
| Dienstwagen, Prämie wird an Mitarbeiter weitergegeben | Zunächst der eingetragene Halter; danach der Mitarbeiter | Weitergabe ist steuerpflichtiger Arbeitslohn | Quotenverkauf beim Unternehmen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig | Weitergabe über die Lohnabrechnung erfassen |
Besonders beim geleasten Wagen oder beim Dienstwagen lohnt ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I: Wer das Auto fährt, ist nicht automatisch der eingetragene Halter.
Was gilt, wenn das E-Auto zum Betrieb gehört?
Gehört das Elektroauto zum Betriebsvermögen, ist die THG-Prämie eine Betriebseinnahme und erhöht den Gewinn. Der Quotenverkauf ist grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig.
Für Selbstständige und kleine Handwerksbetriebe ist das der wichtigste Unterschied zum privaten E-Auto. Ein Firmenwagen wird durch die private Nutzung am Wochenende nicht automatisch zum Privatfahrzeug. Entscheidend ist seine steuerliche Zuordnung zum Betrieb. Wer mehrere Elektrofahrzeuge im Fuhrpark hat, sollte die Prämien den jeweiligen Fahrzeugen und Abrechnungsjahren zuordnen, damit die Einnahmen in der Buchführung nachvollziehbar bleiben.
Betriebseinnahme und Gewinn
Fließt die Prämie für ein Fahrzeug des Betriebsvermögens an den Betrieb, wird sie als Betriebseinnahme erfasst. Sie erhöht den steuerlichen Gewinn; je nach Rechtsform und betrieblicher Situation wirkt sich das auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer und gegebenenfalls auf die Gewerbesteuer aus. Dass ein Dienstleister die Quote vermarktet und anschließend einen Betrag überweist, ändert an der betrieblichen Einordnung nichts. Bewahren Sie daher die Abrechnung zusammen mit den Fahrzeugunterlagen auf. Bei einem geleasten Betriebsfahrzeug ist wiederum zu prüfen, wer als Halter eingetragen ist und den Antrag stellen kann.
Warum auf die THG-Quote Umsatzsteuer anfällt
Überträgt ein Unternehmer die THG-Quote für ein betriebliches Fahrzeug, geschieht das im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit. Die Übertragung gilt grundsätzlich als umsatzsteuerpflichtige Leistung; der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent. Für die Buchführung ist deshalb wichtig, ob eine angebotene Vergütung als Brutto- oder Nettobetrag ausgewiesen wird. Eine angezeigte Prämie ist nicht automatisch der Betrag, der nach Umsatzsteuer und Ertragsteuern im Betrieb verbleibt. Sonderfälle, etwa bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung, gehören in die individuelle Prüfung. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung – im Zweifel den Steuerberater fragen.
Wem gehört die THG-Prämie beim Dienstwagen?
Die THG-Prämie steht dem Halter laut Zulassungsbescheinigung Teil I zu. Beim klassischen Dienstwagen ist das in der Regel der Arbeitgeber und nicht der Fahrer.
Dass ein Arbeitnehmer den Wagen täglich nutzt, zu Hause lädt oder seine Privatfahrten versteuert, begründet für sich genommen keinen eigenen Anspruch auf die Quote. Prüfen lässt sich die Halterfrage direkt im Fahrzeugschein. Ist das Unternehmen eingetragen und beantragt es die Prämie, handelt es sich dort um einen betrieblichen Erlös. Für Arbeitnehmer ist vor allem wichtig, ob die Auszahlung beim Arbeitgeber bleibt oder ob dieser einen Betrag an sie weitergibt.
Wenn der Arbeitgeber die Prämie an den Mitarbeiter weitergibt
Eine Weitergabe durch den Arbeitgeber ist für den Mitarbeiter steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie wird daher über die Lohnabrechnung behandelt und ist nicht mit der steuerfreien THG-Prämie für ein eigenes, privat gehaltenes Elektroauto gleichzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter den Antrag organisatorisch vorbereitet oder den Wagen überwiegend privat fährt: Maßgeblich bleibt, wer als Halter anspruchsberechtigt ist und aus welchem Grund die Zahlung an den Arbeitnehmer erfolgt. Arbeitgeber sollten die Weitergabe deshalb gemeinsam mit der betrieblichen Erfassung der ursprünglichen Prämie sauber dokumentieren.
Was die Prämie beim Fahrtenbuch verändert
Bei der Fahrtenbuchmethode werden für die Bewertung der privaten Dienstwagennutzung die tatsächlichen Fahrzeugkosten und die dokumentierten Fahrten herangezogen. Eine dem Arbeitgeber zufließende THG-Prämie mindert dabei die Gesamtkosten des Fahrzeugs. Dadurch kann sich auch der rechnerische Wert der privaten Nutzung verändern. Die Prämie einfach außerhalb der Fahrzeugkostenrechnung zu belassen, würde das Bild der tatsächlichen Kosten verzerren. Wer ein Fahrtenbuch führt oder die Dienstwagenabrechnung verantwortet, sollte die THG-Gutschrift deshalb dem betreffenden Fahrzeug zuordnen und in der Kostenaufstellung berücksichtigen.
Bekommen auch Leasing-Fahrer und Hybrid-Fahrer die THG-Prämie?
Leasing-Fahrer können die THG-Prämie erhalten, wenn sie als Halter eingetragen sind. Hybride und Plug-in-Hybride haben keinen Anspruch; berechtigt sind reine Elektrofahrzeuge.
Bei einem Leasingvertrag kommt es also nicht allein darauf an, wem das Auto gehört oder wer die monatlichen Raten zahlt. Entscheidend ist der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Steht dort der Leasingnehmer als Halter eines reinen Elektroautos, kann er die Quote beantragen. Steht eine andere Person oder ein Unternehmen im Fahrzeugschein, ist die Halterfrage anders zu beantworten.
Die Berechtigung knüpft außerdem an das einzelne Fahrzeug an, das über seine Fahrzeug-Identifizierungsnummer zugeordnet wird. Pro Fahrzeug ist die THG-Quote einmal jährlich vermarktbar. Auch wer bereits eine Prämie erhalten hat, muss sie für das nächste Jahr erneut beantragen; eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Ein Plug-in-Hybrid fährt zwar teilweise elektrisch, zählt für diesen Anspruch aber ebenso wenig wie ein anderer Hybrid als reines Elektrofahrzeug.
Ist die THG-Prämie dasselbe wie die Kfz-Steuerbefreiung fürs E-Auto?
Nein. Die THG-Prämie ist ein Erlös aus dem Quotenhandel. Bei der Kfz-Steuerbefreiung verzichtet der Staat auf eine Steuer; beides läuft unabhängig voneinander.
Bei der Kfz-Steuer für ein Elektroauto sind andere Regeln und andere Behörden zuständig. Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 können bis zu zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Die entsprechende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde am 4. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen. Die Befreiung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz wird ohne gesonderten THG-Antrag berücksichtigt. Plug-in-Hybride fallen nicht unter diese Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Die Informationen des Zolls zur Kraftfahrzeugsteuer erläutern die steuerliche Behandlung von Fahrzeugen.
Auch eine staatliche Kaufprämie wäre etwas anderes: Sie knüpft an den Kauf nach den Bedingungen eines jeweiligen Förderprogramms an. Die Begriffe lassen sich so auseinanderhalten:
| Begriff | Wer zahlt bzw. verzichtet? | Rechtsgrundlage | Wiederkehrend? | Gilt für Plug-in-Hybride? |
|---|---|---|---|---|
| THG-Prämie | Mineralölunternehmen zahlen für Quoten; Auszahlung über Vermarkter | Quotenhandel auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes | Jährlich neu zu beantragen | Nein |
| Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos | Der Staat verzichtet auf Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugsteuergesetz | Greift automatisch für den gesetzlichen Befreiungszeitraum, bis zu zehn Jahre | Nein |
| Staatliche Kaufprämien | Staatlicher Zuschuss nach den Bedingungen eines jeweiligen Programms | Jeweilige Förderregelung | Grundsätzlich an einen Kauf gebunden, nicht jährlich als THG-Quote | Abhängig vom jeweiligen Programm |
Ein E-Auto-Halter kann von der Kfz-Steuer befreit sein, ohne jemals einen THG-Antrag gestellt zu haben. Umgekehrt wird die THG-Prämie nicht vom Finanzamt oder vom Zoll ausgezahlt. Diese Trennung hilft auch bei der Steuererklärung: Die Befreiung betrifft eine Steuer auf das Fahrzeug, während die THG-Prämie als Zahlung je nach privater oder betrieblicher Zuordnung eingeordnet wird.
Wie beantrage ich die THG-Prämie Schritt für Schritt?
Der eingetragene Halter beauftragt jährlich einen Vermarkter und weist das reine Elektrofahrzeug mit der Zulassungsbescheinigung nach. Dieser übernimmt die weitere Abwicklung.
Der Antrag lässt sich meist digital vorbereiten. Ein eigener Verkauf der Quote an ein Mineralölunternehmen ist dafür nicht erforderlich. Bevor Sie Daten hochladen, sollten Sie prüfen, ob Fahrzeug, Halter und Abrechnungsjahr zusammenpassen. So vermeiden Sie insbesondere bei Leasingwagen und Dienstwagen Missverständnisse über die Berechtigung.
- Fahrzeug und Halter prüfen: Kontrollieren Sie, ob ein reines Elektrofahrzeug vorliegt und Ihr Name oder Ihr Betrieb in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter steht. Anschließend können Sie die THG-Prämie fürs Elektroauto sichern und die Konditionen für das betreffende Jahr prüfen.
- Fahrzeugschein fotografieren: Fertigen Sie ein gut lesbares Foto der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I an. Halterdaten und Angaben zum Fahrzeug müssen erkennbar sein.
- Antrag einreichen lassen: Der beauftragte Dienstleister übermittelt die notwendigen Daten zur Prüfung an das Umweltbundesamt. Dieses bescheinigt die anrechenbare Minderung; die Bearbeitung durch das Umweltbundesamt dauert in der Regel 20–24 Wochen. Diese Dauer ist behördlich bedingt und betrifft alle Anbieter.
- Vermarktung und Auszahlung abwarten: Nach der Bescheinigung vermarktet der Dienstleister die Quote und zahlt die vereinbarte Prämie aus. Prüfen Sie die Abrechnung und bewahren Sie sie bei privaten oder betrieblichen Unterlagen auf.
Für das nächste Kalenderjahr beginnt der Vorgang erneut. Der einmalige Upload des Fahrzeugscheins ersetzt keinen neuen jährlichen Antrag. Wer das Auto zwischenzeitlich verkauft, least oder betrieblich anders zuordnet, sollte vor der nächsten Einreichung besonders auf den aktuellen Haltereintrag achten.
Garantierte oder flexible Prämie – warum das für die Planung zählt
Bei einer garantierten Fixprämie steht die angebotene Auszahlung nach den vereinbarten Bedingungen von Anfang an fest. Das macht sie zur planbarsten Variante, wenn Sie vor dem Antrag wissen möchten, mit welchem Betrag Sie rechnen können. Eine flexible Vergütung kann sich dagegen mit dem erzielten Quotenpreis verändern; der spätere Betrag steht bei der Anmeldung noch nicht fest. Entscheidend ist, welche Konditionen für das jeweilige Jahr gelten und wann nach erfolgter Bescheinigung ausgezahlt wird. Eine hohe Zahl in einer Werbung ersetzt nicht den Blick auf die konkreten Auszahlungsbedingungen.
Häufige Fragen zur THG-Prämie und Steuer (FAQ)
Die häufigsten Fragen lassen sich anhand von drei Punkten beantworten: Ist das Fahrzeug rein elektrisch, wer steht als Halter im Fahrzeugschein und gehört das Auto zum Privat- oder Betriebsvermögen?
Ist die THG-Prämie steuerfrei?
Ja, wenn das reine Elektroauto privat gehalten wird. Das Bundesfinanzministerium hat dies im BMF-Schreiben vom 5. Mai 2022 klargestellt: Der THG-Erlös ist in diesem Fall keine steuerpflichtige Einnahme. Für Betriebsfahrzeuge gilt das nicht.
Muss ich die THG-Prämie in der Steuererklärung angeben?
Als privater Halter eines privat gehaltenen E-Autos müssen Sie die Prämie nicht angeben. Für ein Fahrzeug des Betriebsvermögens gehört der Erlös dagegen in die Gewinnermittlung.
Fällt auf die THG-Prämie Umsatzsteuer an?
Bei einer Privatperson fällt auf die Übertragung ihrer THG-Quote keine Umsatzsteuer an. Überträgt ein Unternehmer die Quote für ein Betriebsfahrzeug, handelt es sich grundsätzlich um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Wer bekommt die THG-Prämie beim Dienstwagen?
Anspruchsberechtigt ist der Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I, beim klassischen Dienstwagen meist der Arbeitgeber. Gibt er die Prämie an den Mitarbeiter weiter, ist die Zahlung für diesen steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Bekommen Plug-in-Hybride die THG-Prämie?
Nein. Die THG-Prämie für Fahrzeuge können Halter reiner Elektrofahrzeuge beantragen. Plug-in-Hybride und andere Hybride sind dafür nicht berechtigt.
Bekomme ich die THG-Prämie auch für ein geleastes E-Auto?
Ja, wenn Sie als Leasingnehmer selbst als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind. Ob Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind, ist für diese Halterfrage nicht entscheidend.
Ist die THG-Prämie eine staatliche Förderung?
Nein. Sie ist ein Erlös aus dem gesetzlich geregelten Handel mit Treibhausgasminderungsquoten. Ein Vermarkter verkauft die bescheinigte Minderung an quotenpflichtige Unternehmen und zahlt die vereinbarte Prämie aus.
Wie lange sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Für reine Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 beträgt die Befreiung bis zu zehn Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Sie ist unabhängig von der THG-Prämie.
Muss ich die THG-Prämie jedes Jahr neu beantragen?
Ja. Die Quote kann pro Fahrzeug einmal im Jahr vermarktet werden, verlängert sich aber nicht automatisch. Für ein weiteres Jahr ist ein neuer Antrag erforderlich.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Die Bearbeitung durch das Umweltbundesamt dauert in der Regel 20–24 Wochen. Diese behördlich bedingte Dauer betrifft alle Anbieter. Wann das Geld anschließend eingeht, hängt auch von den vereinbarten Auszahlungsbedingungen des Dienstleisters ab.
Fazit: Privat einfach mitnehmen, im Betrieb sauber verbuchen
Für private Halter eines reinen Elektroautos ist die Steuerfrage einfach: Die THG-Prämie muss weder versteuert noch in der Steuererklärung angegeben werden. Im Betrieb ist sie dagegen als Einnahme zu erfassen; bei der Übertragung der Quote fällt grundsätzlich Umsatzsteuer an. Beim Dienstwagen klärt zuerst der Haltereintrag den Anspruch, während eine Weitergabe an Mitarbeiter über die Lohnabrechnung läuft. Wer diese Fälle auseinanderhält, kann die jährliche Prämie beantragen, ohne sie mit der Kfz-Steuerbefreiung zu verwechseln.
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung – im Zweifel den Steuerberater fragen.
(exb)