Weiden
Müllprozess um Windkraftabfälle: Weidener Unternehmer muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis
Nach 14 Verhandlungstagen ging heute in Weiden der sogenannte Müllprozess zu Ende. Beide Angeklagte wurden schuldig gesprochen wegen illegaler Abfallentsorgung. Während der Unternehmer ins Gefängnis muss, kam sein Mitarbeiter mit Bewährung davon.
Im sogenannten Müllprozess um Windkraftabfälle hat heute das Landgericht Weiden das Urteil gefällt. Während der 54-jährige Entsorgungs-Unternehmer ins Gefängnis muss, kam sein tschechischer Geschäftspartner mit einer Bewährungsstrafe davon. Der 57-Jährige habe von Anfang an kooperiert und weit weniger Schuldanteil.
Der Weidener Firmenchef aber muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Er trage die Verantwortung für die illegale Verbringung von mehr als 700 Tonnen teils giftigen oder hochexplosiven Abfallstoffen nach Tschechien – in 30 Fällen. Der Export sei über eine Briefkastenfirma in Tschechien abgewickelt worden und auf illegalen Deponien statt in einer Recyclinganlage gelandet. Aufgedeckt hatte das Ende 2024 die Bürgermeisterin des kleinen tschechischen Ortes Jiříkov Barbora Šišková. Der Müll wurde daraufin für rund 700 000 Euro vom Freistaat zurück nach Deutschland geholt.
Dem Unternehmer war noch vorgeworfen worden, in seinem Betrieb im Landkreis Schwandorf eine undichte Batterie-Recyclinganlage weiterbetrieben zu haben, wodurch Mitarbeiter durch giftige und krebserregende Stoffe gefährdet worden seien. Das alles hatte der Unternehmer in dem Prozess gestanden.
Plädoyers
Das Urteil der Ersten Großen Strafkammer fiel höher aus, als von den Verteidigern Stefanie Amann aus München und dem Weidener Anwalt Rouven Colbatz beantragt. Sie hatten auf vier Jahre und drei Monate plädiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und neun Monate Gefängnis gefordert, das Gericht blieb drei Monate darunter. Die lange Untersuchungshaft von 14 Monaten wird auf die Strafe angerechnet. Der Haftbefehl bleibt aber bestehen, weil noch weitere Ermittlungs-Verfahren wegen Betrugs anhängig seien.
Der 57-Jährige tschechische Mitarbeiter, der den Müllexport vermittelt hatte, wurde zu zwei Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Sehr im Sinne seines Verteidigers. Dem Mitarbeiter wurde noch eine Zahlung von 3000 Euro an einen Naturpark auferlegt.
Keine Überraschung
Die Urteile boten keine große Überraschungen, weil im September ein neuer Deal geschlossen worden war. Deshalb waren die Strafrahmen eng gesteckt bereits festgelegt. Dadurch konnte das Urteil auch noch nicht rechtskräftig werden. Doch Einsprüche sind nicht zu erwarten.
In seinem Schlusswort hatte sich der Unternehmer für seinen großen Fehler entschuldigt. Unter Tränen sagte er: „Ich bitte um eine zweite Chance“.
(gb)