
Steuertipp
Welcher Steuermythos stimmt wirklich? Unser Experte ordnet ein
Rund um die Steuererklärung gibt es viele Mythen und Gerüchte. Doch was stimmt wirklich und was ist in Wahrheit ganz anders? Unsere Experten ordnen es für Sie ein!
Rund um das Thema Steuern und Finanzamt kursieren viele gut gemeinte Tipps, Tricks und ehrlicherweise auch Halbwahrheiten. Zu einem Thema zu dem alle was zu sagen haben, entwickeln sich fast schon logischerweise gewisse Gerüchte und Mythen. Gut wenn man jemanden fragen kann der es wissen muss, unser Experte Thomas Rumpler ordnet ein paar Steuermythen mal für Sie ein.
Mythos Nummer 1: Ich bin Angestellter, ich muss keine Steuererklärung abgeben
Die Einschätzung unseres Experten: „Das kann stimmen kommt aber drauf an. Grundsätzlich ist es gesetzlich geregelt, wer eine Steuererklärung abzugeben hat. Wenn zum Beispiel Freibeträge in der Lohnsteuerkarte stehen bin ich verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben. Wenn ich verheiratet bin und der eine Ehepartner hat Lohnsteuerklasse drei und der andere Lohnsteuerklasse fünf, dann bin ich auch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Das sind nur zwei Beispiele. Es gibt viele Fälle in denen man verpflichtet ist eine Erklräung abzugeben und die Fälle sind alle gesetzlich geregelt.“
Mythos Nummer 2: Wenn ich von zu Hause aus arbeite, kann ich auf jeden Fall ein Arbeitszimmer absetzen
Die Einschätzung unseres Experten: „Grundsätzlich ist da was wahres dran, aber es gibt viele Faktoren die dabei beachtet werden müssen. Zum einen stellt sich die Frage: Ist es der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit? Oder habe ich für diese Tätigkeit gerade keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung? Dann kann ich entweder die vollen Kosten abziehen oder nur auf einen beschränkten Betrag. Außerdem gibt es noch die Homeoffice-Pauschale. Am einfachsten ist es hier einen Experten um Rat zu fragen, was in meinem speziellen Fall alles absetzbar ist.“
Mythos Nummer 3: Ich muss bei meiner Steuererklärung alle Belege mitschicken, sonst wird mir nichts angerechnet
„Das stimmt nicht. Früher war das so, aber heute will das Finanzamt nur noch Belege sehen, wenn sie diese explizit anfordern. Das Finanzamt bevorzugt inzwischen ja auch digitale online Erklärungen und deshalb gilt keine generelle Belegabgabepflicht. Man hat eine Belegvorhaltepflicht, das heißt, dass man Belege vorlegen können muss, wenn das Finanzamt sie anfordert. Aber grundsätzlich muss man nicht alle mit einreichen.“
(ac)