Es seien alle Zeugen befragt worden, weshalb beim Angeklagten keine Verdunkelungsgefahr mehr bestehe, so Verteidiger Adam Zurawel. Verdunkelungsgefahr besteht beispielsweise dann, wenn der Beschuldigte Einfluss auf Zeugen nimmt. Die Kammer des Landgerichts Weiden sah dies im April gegeben, sodass sofort ein Haftbefehl erwirkt worden war.
Zurawel ist der Ansicht, dass sein Mandant jetzt aber sofort freigelassen werden müsse, zumal keine Zeugen mehr befragt werden sollen und auf die Befragung der Mutter des Angeklagten verzichtet werde. In dem Verhalten der Kammer sieht er eine gewisse Verzögerungstaktik, weil sie zudem einseitig und nicht ergebnisoffen den Prozess vorantreibe. Zurawel stellte deshalb gleich nach Prozessbeginn einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Markus Fillinger und gegen die beisitzende Richterin Vera Höcht. Zudem kündigte er 5 weitere Anträge an.
Derweil plant Fillinger die Videovernehmung mit der kranken Mutter des Angeklagten. Diese könne aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, so der Hinweis des Verteidigers.
Fillinger setzte bereits am Mittag 3 weitere Verhandlungstage an. Der Prozess wird sich damit weiter in die Länge ziehen. Wann es ein Urteil geben wird, ist aktuell nicht einzuschätzen.
(tb)